Eine unterschätzte Gefahr: Schnee-und Eis auf Fahrzeugdächern
03.01.2019, PP Schwaben Süd/West
Eine unterschätzte Gefahr: Schnee-und Eis auf Fahrzeugdächern
Die Polizei warnt vor der oftmals unterschätzten Verkehrsgefahr, die von herabfallenden Schnee- und Eisplatten ausgeht. Dass manche Fahrzeugführer noch immer nicht sorgsam genug mit dem Thema umgehen, zeigen die Fallzahlen.
Kraftfahrzeugfahrer kennen das Problem in der kalten Jahreszeit - das Freiräumen der Fahrzeuge von Schnee und Eis, bevor die Fahrt losgehen kann. Wer sich dafür keine Zeit nimmt, riskiert schwerwiegende Folgen. Das zeigt jedes Jahr wieder die Vielzahl von Unfällen, bei denen sowohl hohe Sachschäden, als auch zum Teil schlimme Verletzungen von Menschen zu verzeichnen sind. Schnee-und Eisplatten trafen andere Fahrzeuge oder auch Fußgänger. Dabei wirkten die Schnee-oder Eismassen, getrieben von Wind- und Fliehkräften, teilweise wie Geschosse.
Hierzu Fallzahlen aus dem Bereich des Polizeipräsidiums Schwaben Süd/West:
wer es versäumt hatte, seinen mobilen Untersatz vor Fahrtantritt in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen und an einem der insgesamt 77 Verkehrsunfälle beteiligt war, verursachte durch herabfallende Schnee- und Eisplatten allein im Winterhalbjahr 2017/18 im Zuständigkeitsbereich einen Sachschaden von rund 83.000 Euro und musste sich für vier verletzte Personen verantworten. Eine der Geschädigten trug sogar schwerwiegende Verletzungen davon. Die meisten Unfälle passierten auf Autobahnen und Bundesstraßen. In 22 Fällen wurde wegen Unfallflucht ermittelt, zehn davon konnten geklärt werden.
Exemplarisch zwei Fälle, welche die abstrakt wirkende Gefahr mit ihren gravierenden Ausmaßen deutlich aufzeigen:
OSTALLGÄU. Am Vormittag des 27.11.2017 befand sich der Geschädigte mit seinem Kleintransporter auf der Kreisstraße 19 bei Buchloe, als von einem entgegenkommenden Sattelzug mit Auflieger unverhofft eine Eisplatte auf seine Windschutzscheibe herabfiel. Die Frontscheibe wurde getroffen und das Glas zerbarst. Der Fahrer des Transporters kam - zwar mit einem gehörigen Schrecken - allerdings unverletzt davon. Glücklicherweise konnte er sich auch das ausländische Kennzeichen des Sattelzugs merken, denn der Lkw-Fahrer fuhr, vermutlich ohne vom Unfall etwas mitbekommen zu haben, einfach weiter. So konnte der Verursacher angehalten und die Personalien notiert werden. Hätte kein Fahrer ermittelt werden können, wäre der Geschädigte auf seinen Kosten in Höhe von ca. 1.500 Euro sitzen geblieben.
VÖHRINGEN, LKR. NEU-ULM. Am 17.12.2018 fuhr ein Pkw, besetzt mit zwei jungen Frauen, auf der A7 bei Vöhringen/Neu-Ulm, in den frühen Abendstunden in Richtung Norden einem Kleintransporter auf dem rechten Fahrstreifen hinterher. Plötzlich löste sich eine Eisplatte vom Dach des Vordermanns und durchschlug die Windschutzscheibe des Pkw. Durch Glassplitter wurde die Beifahrerin am Auge verletzt, sie musste mit dem Rettungswagen in eine Augenklinik gebracht werden. Obwohl der Fahrer des Kleintransporters der Pkw-Fahrerin signalisierte, bei nächster Gelegenheit anzuhalten, gab dieser Gas und fuhr davon. Wenngleich die Frauen keine Fahrerbeschreibung abgeben konnten, konnte ein 61-jähriger Mann ermittelt und angezeigt werden.
Diejenigen, welche sich über ihre Pflicht hinwegsetzten, müssen mit empfindlichen Bußgeldern und einem Punkt im Verkehrszentralregister rechnen. Dabei muss ein Sachschaden nicht unbedingt passiert sein. Allein die Fahrt mit einer dicken Schneeschicht auf dem Dach, reicht zum Beispiel aus, dem Verantwortlichen eine erhebliche Verkehrsbeeinträchtigung zu unterstellen - die Dachlawine muss noch nicht ins Rollen gekommen sein. Wer durch sein Fehlverhalten andere Personen verletzt, wird zusätzlich angezeigt. Natürlich gestaltet sich das „Freischaufeln“ eines Pkw leichter als beim Lkw und Kleintransporter. Trotzdem appelliert die Polizei an sämtliche Fahrzeugführer, diesen Aufwand zu betreiben und die Gefahren ernst zu nehmen.
Mit ein paar Tipps können Sie sich Zeit und Ärger sparen: rechnen Sie sich genügend Zeit vor der Abfahrt ein, um gefährliche Dachlasten zu entfernen wenn möglich, vermeiden sie Schnee- und Eismengen, indem sie überdachte Stellplätze nutzen wenden Sie Hilfsmittel wie zum Beispiel Leitern zum Besteigen des Fahrzeugaufbaus nur unter Berücksichtigung der Unfallverhütungsvorschriften an. Teilweise lassen sich Planenaufbauten auch von der Ladefläche aus mittels Holzlatten oder ähnlichen Hilfsmitteln vom Schnee befreien. Informieren Sie sich über wirksame technische Hilfsmittel, welche von der Nutzfahrzeugindustrie angeboten werden
(PP Schwaben Süd/West, 03.01.2019, 15:30 Uhr, ch) Medienkontakt: Pressestelle beim Polizeipräsidium Schwaben Süd/West, D-87437 Kempten (Allgäu), Rufnummer: 0831 9909-0.