Richter ordnet einstweilige Unterbringung in psychiatrischen Krankenhaus an

Dülmen/Coesfeld/Münster (ots) - Nachtrag zur Pressemitteilung "Rettungskräfte finden 86-jährigen Dülmener tot in Wohnung - Ehefrau tatverdächtig (ots vom 27.12.2018, 07:49 Uhr)

Gemeinsame Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Münster, der Polizei Coesfeld und der Polizei Münster

Die 86-jährige Dülmenerin, die in Verdacht steht am ersten Weihnachtsfeiertag ihren gleichaltrigen Ehemann getötet zu haben, ist seit gestern (2.1.) in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Bislang befand sich die Beschuldigte auf Grund einer Entscheidung des zuständigen Ordnungsamtes in einer psychiatrischen Klinik in Dülmen.

"Die 86-Jährige ist dringend tatverdächtig ihren Ehemann durch Gewalteinwirkung getötet zu haben", erläutert Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt. "Untersuchungen haben jedoch ergeben, dass die Frau an einer psychischen Erkrankung in Form einer beginnenden Demenz leidet. Auf Grund dieser Diagnose bestehen berechtigte Zweifel an der uneingeschränkten Schuldfähigkeit der 86-jährigen Dülmenerin."

Vor dem Haftrichter bestritt die Seniorin ihren Ehemann getötet zu haben. Dieser folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft und ordnete die einstweilige Unterbringung der 86-Jährigen in einem psychiatrischen Krankenhaus an.

"Wir wissen, dass auch der Ehemann an Demenz erkrankt war", erklärt der Oberstaatsanwalt. Inwieweit diese Krankheit auch ursächlich für das Handeln der 86-Jährigen war, ist Gegenstand der Ermittlungen.

Medienauskünfte erteilt Oberstaatsanwalt Martin Botzenhardt unter der Telefonnummer 0251 494-2415.



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