Ulm (ots) - Das Auto stand zwischen 7.35 Uhr und 12.20 Uhr auf einem Parkplatz in der Geislinger Straße. Ein unbekannter fuhr dagegen und kümmerte sich danach nicht um den Schaden. Der beträgt laut Polizeiangaben etwa 1.500 Euro. Die Polizei (Tel. 07391/5880) hat die Ermittlungen aufgenommen.
Die Polizei mahnt: Verkehrsunfallflucht ist kein Kavaliersdelikt - auch wenn "nur" ein Sachschaden entstanden ist und niemand verletzt wurde. Auch der Rempler auf dem Parkplatz - oder im Straßenverkehr - ist eine Straftat nach § 142 StGB und kann bei Ermittlungserfolg für den "Flüchtigen" mit einer empfindlichen Geldstrafe und Punkten, Entzug der Fahrerlaubnis oder im schlimmsten Fall einer Freiheitsstrafe enden. Ganz abgesehen von zivilrechtlichen Ansprüchen.
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