Delmenhorst (ots) - Verkehrsunfall auf der BAB 28 / Fahren ohne Fahrerlaubnis
Am Samstag, 12.01.2018 kam es gegen 14:15 Uhr auf der BAB 28 im Stadtbereich Delmenhorst zwischen den Anschlussstellen Delmenhorst-Adelheide und Delmenhorst-Deichhorst in Fahrtrichtung Oldenburg zu einem leichten Verkehrsunfall, der für den Unfallverursacher weiter gehende Folgen hatte.
Ein 31 Jahre alter Pkw-Fahrer aus Delmenhorst wollte an der Anschlussstelle Adelheide in Richtung Oldenburg auffahren. Dabei touchierte er einen auf dem Hauptfahrfahrstreifen fahrenden Pkw eines 38 Jahren alten Mannes aus dem Landkreis Ammerland leicht. Es entstand beim Unfall leichter Sachschaden, beide Fahrzeuge hätten ihr Fahrt eigentlich fortsetzen können. Für den Pkw aus dem Landkreis Ammerland traf dieses auch zu.
Beim 31 Jahre alten Delmenhorster wurde im Rahmen der Unfallaufnahme festgestellt, dass dieser nicht in Besitz einer Fahrerlaubnis war. Somit erwartet ihn ein jetzt zusätzlich ein Strafverfahren wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis. Zusätzlich ergaben Überprüfungen, dass gegen den Delmenhorster ein Zahlungshaftbefehl wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis vorlag. Nachdem der haftbefreiende Betrag bezahlt worden war, konnte der Delmenhorster seinen Weg auch fortsetzen, jedoch nicht mit seinem Pkw. Die Einlieferung in eine Justizvollzugsanstalt blieb ihm dieses Mal erspart.
Der Sachschaden bei diesem Unfall beläuft sich auf ca. 1.000,- Euro.
PK BAB Ahlhorn
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