- 20190114_StatementzuraktuellenBerichterstattung_HLKA.pdfPDF - 88 kB
Nach den einschlägigen polizeilichen Verfahren erhalten gefährdete Personen ergänzend zu den polizeilichen Schutzmaßnahmen der jeweiligen Gefährdungslage angepasste Sicherheits- und Verhaltensberatungen. Dazu gehört es auch aufzuzeigen, welche Möglichkeiten das Gesetz Betroffenen in derlei Situationen über polizeiliche Schutzmaßnahmen hinaus erlaubt.
Nähere Angaben zum Ermittlungsverfahren oder etwaigen Drohungen können auf Bitten der Staatsanwaltschaft nicht erteilt werden, da andernfalls die laufenden Ermittlungen gefährdet werden. Gleiches gilt für die polizeilichen Schutzmaßnahmen, die generell der Geheimhaltung unterliegen.
Rückfragen bitte an:
Hessisches Landeskriminalamt
Telefon: 0611/83-8310
E-Mail: pressestelle.hlka@polizei.hessen.de
http://www.polizei.hessen.de