23.01.2019 – 10:43, Polizeipressestelle Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Erft-Kreis (ots)
Die Polizei weist auf die gesetzlichen Regelungen der Winterreifenpflicht hin.
Kreisweit verzeichnete die Polizei 13 witterungsbedingte Verkehrsunfälle im Zeitraum von Dienstag (22. Januar) 18:30 Uhr bis Mittwoch (23. Januar) 10:00 Uhr. Dabei wurden zwei Personen leicht verletzt. Sonst blieb es bei Blechschäden. In einem Fall flüchtete ein alkoholisierter Autofahrer (59) von der Unfallstelle in Hürth (dazu wird eine gesonderte Pressemeldung veröffentlicht).
Der Verkehrsdienst der Polizei im Rhein-Erft-Kreis führte anlassbedingt am Mittwoch (23. Januar) zwischen 07:00 Uhr und 08:30 Uhr in der Burgstraße in Höhe des Schwimmbades "fresh open" eine Verkehrskontrolle durch. Dabei achteten die Beamten auf die montierte Bereifung, die Scheiben, Schnee auf dem Dach und die Beleuchtung. In zwölf Fällen wurden Verwarnungsgelder erhoben! In einem Fall waren an einem Auto komplett Sommerreifen montiert. Das Auto war kaum in der Lage auf den verschneiten Parkplatz der Kontrollstelle zu fahren. In einem anderen Fall waren an einem Wagen vorne Sommer- und hinten Winterreifen montiert. Ein anderer Autofahrer konnte seine Fahrt erst fortsetzen, nachdem er mit einem von den Beamten zur Verfügung gestellten Besen sein Autodach von Schnee befreit hatte.
Die Polizei weist darauf hin, dass bei dieser Witterung die Pflicht besteht, an seinem Auto Winterreifen zu nutzen. Eine Pflicht zum Wechsel besteht für Autofahrer, wenn sie ihr Fahrzeug bei "Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte" nutzen wollen. Wintertauglich sind Reifen nur, wenn sie das Alpine-Symbol (Bergpiktogramm mit Schneeflocke) tragen. Reifen mit einer M+S-Kennzeichnung reichen nicht mehr aus. Hier gibt es allerdings eine Übergangsfrist für Bereifung, die bis zum 31. Dezember 2017 hergestellt worden ist.
Info: So teuer kann es werden: Keine Winterreifen bei dieser Witterung mit Behinderung: 60 Euro und 1 Punkt.
Keine Winterreifen bei dieser Witterung mit Gefährdung: 100 Euro und 1 Punkt.
Keine Winterreifen bei dieser Witterung mit Unfall: 120 Euro und 1 Punkt.
Dann noch der Hinweis, dass der Verwarnungsgeldkatalog für das unnötige Warmlaufenlassen des Motors zehn Euro vorsieht. Für das Fahren lediglich mit einem freigekratzten Guckloch stehen ebenfalls zehn Euro an. Das Auto sollte zudem soweit vom Schnee befreit sein, dass er den Nachfolgenden nicht behindert. Sonst drohen 25 Euro Verwarnungsgeld. Ein zugeschneites, nicht lesbares Kennzeichen schlägt mit fünf Euro zu Buche.
Die Kontrollen der Polizei werden in den kommenden Tagen fortgesetzt. (bm)
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