STA-HH: Zweite Anklage im Rolling Stones-Komplex erhoben
23.01.2019 – 10:48, Staatsanwaltschaft Hamburg, Hamburg (ots)
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die ehemals designierte Leiterin des Bezirksamts Hamburg-Nord, Yvonne Nische, wegen Vorteilsannahme und Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat vor dem Amtsgericht Hamburg angeklagt.
Ihr wird vorgeworfen, als damalige Leiterin des Dezernats Jugend, Soziales und Sport von ihrem vorgesetzten Bezirksamtsleiter R. zwei Tribünenfreikarten für das Konzert der Gruppe "Rolling Stones" am 09. September 2017 im Hamburger Stadtpark angenommen zu haben. Die Karten im Verkaufswert von 336,80 Euro gehörten zu einem Gesamtkontingent von 300 "Kaufkarten" und 100 Freikarten, die R. zuvor von der konzertveranstaltenden Firma S. für das Bezirksamt Hamburg-Nord verlangt und ab dem 14. Mai 2017 nach eigenem Gutdünken "ausgewählten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bezirksamtes" angeboten haben soll. Gegen die Angeschuldigte besteht der Verdacht, diese Freikarten angenommen und das Konzert mit einem Begleiter privat besucht zu haben.
Darüber hinaus soll sie es als damalige Vorgesetzte pflichtwidrig zugelassen haben, dass weitere acht Freikarten an ihr unterstellte Bedienstete auf gleiche Art und Weise vergeben wurden.
Hamburg, 23.01.2019 Oberstaatsanwältin Nana Frombach
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§ 357 Strafgesetzbuch: Verleitung eines Untergebenen zu einer Straftat Ein Vorgesetzter, welcher seine Untergebenen zu einer rechtswidrigen Tat im Amt verleitet oder zu verleiten unternimmt oder eine solche rechtswidrige Tat seiner Untergebenen geschehen lässt, hat die für diese rechtswidrige Tat angedrohte Strafe verwirkt. Dieselbe Bestimmung findet auf einen Amtsträger Anwendung, welchem eine Aufsicht oder Kontrolle über die Dienstgeschäfte eines anderen Amtsträgers übertragen ist, sofern die von diesem letzteren Amtsträger begangene rechtswidrige Tat die zur Aufsicht oder Kontrolle gehörenden Geschäfte betrifft.
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