Autofahrerin in Rotthausen mit Laserpointer geblendet

POL-GE: Autofahrerin in Rotthausen mit Laserpointer geblendet
24.01.2019 – 11:58, Polizei Gelsenkirchen, Gelsenkirchen (ots)

Am Mittwoch, den 23.01.2019, wurde eine 28-jährige Autofahrerin aus Gelsenkirchen gegen 22:30 Uhr auf der Schwarzmühlenstraße aus einer Personengruppe heraus von einem Laserpointer geblendet. Sie informierte die Polizei. Die eingesetzten Beamten trafen im Rahmen der Fahndung auf zwei 19-jährige und einen 18-jährigen Gelsenkirchener, auf die die Beschreibung der geblendeten Frau zutraf. Die Drei führten einen Laserpointer mit. Das Trio musste die Beamten zur Wache begleiten. Sie konnten nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen den Heimweg antreten. Die Drei erwartet ein Strafverfahren. Aus gegebenem Anlass weist die Polizei Gelsenkirchen ausdrücklich darauf hin, dass Laserpointer kein Spielzeug sind! Wer Anderen mit einem Laserpointer in die Augen leuchtet, riskiert ernsthafte Verletzungen und bleibende Schäden bei seinem Gegenüber. Das ist kein Spaß, sondern eine Straftat. Wer Kraftfahrer im Straßenverkehr blendet, gefährdet den Straßenverkehr, verursacht unter Umständen schwere Gesundheitsschädigungen eines anderen Menschen oder einer größeren Zahl von Menschen, wenn es zum Beispiel zu einem Verkehrsunfall kommt. Das ist ein Verbrechen und wird mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bestraft.

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Polizei Gelsenkirchen
Katrin Schute
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