25.01.2019 – 23:03, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
In einem gemeinsamen Einsatz im Rahmen der "Null-Toleranz-Strategie" gegen Clankriminalität haben am Freitagabend (25. Januar 2019) die Kreispolizeibehörde Mettmann, das Hauptzollamt Düsseldorf sowie das Ordnungsamt der Stadt Erkrath verschiedene Lokalitäten in Erkrath kontrolliert. Die überprüften Objekte sind dabei schon länger Gegenstand polizeilicher und ordnungsbehördlicher Maßnahmen und Beobachtungen.
Ab 19 Uhr kontrollierten die Einsatzkräfte dabei sowohl an der Kreuz-, an der Brecht- als auch an der Karschhauser Straße drei Gaststättenbetriebe, die Räumlichkeiten eines Kulturvereins sowie die eines Wettbüros.
Dabei wurden unter der Beteiligung starker polizeilicher Kräfte insgesamt 54 Personen überprüft. Die Einsatzkräfte stellten zwei Straftaten wegen des Verdachts des illegalen Glücksspiels sowie fünf Ordnungswidrigkeiten fest. Dazu zählten Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Nichtraucherschutzgesetz, das Jugendschutzgesetz sowie Verstöße gegen das Gaststättengesetz. Sie werden nun Anzeigen und zum Teil empfindliche Bußgelder nach sich ziehen.
In den Räumlichkeiten eines Kulturvereins an der Brechtstraße stellten die Mitarbeiter der Stadt sowie die Zöllner und Polizeibeamten fest, dass diese unrechtmäßig als Gaststätte betrieben wurden. Zudem stellten sie hier einen Glücksspielautomaten sicher, der unter dem Verdacht steht, manipuliert zu sein.
Die beteiligten Behörden zogen am Ende des gemeinsamen Einsatzes gegen 21 Uhr eine positive Bilanz. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse dienen der Polizei dabei, die bisher erkannten kriminellen Strukturen in und rund um die überprüften Lokalitäten weiter aufzuhellen.
Ein weiteres Ziel - insbesondere der Polizei - war es, durch erhöhte polizeiliche Präsenz in den Gaststätten und deren Umfeld das Sicherheitsgefühl in der Bevölkerung zu stärken. Die Polizei wird daher auch in Zukunft im Rahmen der "Null-Toleranz-Strategie" weiterhin gegen Clankriminalität vorgehen - auch im Rahmen gemeinsamer Einsätze mit ordnungsbehördlichen Partnern.
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