Freiburg-Emmendingen ERGÄNZUNG: Sattelzugfahrer mit einem Alkoholwert von 3,4 Promille parkend von der Verkehrspolizei Freiburg festgestellt.

POL-FR: Freiburg-Emmendingen ERGÄNZUNG: Sattelzugfahrer mit einem Alkoholwert von 3,4 Promille parkend von der Verkehrspolizei Freiburg festgestellt.
30.01.2019 – 14:28, Polizeipräsidium Freiburg, Freiburg (ots)

ERGÄNZUNG: Der Sachverhalt ereignete sich am 29.01.2019 gegen 09:45 Uhr

Während einer Schwerverkehrskontrolle auf dem Parkplatz beim Rasthof Herbolzheim wurden die Polizeibeamten von einem Lkw-Fahrer angesprochen, dass auf der naheliegenden Zufahrtstraße zu einer großen Spedition ein ungarischer 40-Tonnen Lastzug stehen würde, dessen Fahrer Hilfe benötigt. Wie durch die Polizeibeamten festgestellt wurde, saß eine offensichtlich stark betrunkene Person auf dem Beifahrersitz die nicht ansprechbar war. In einer offen stehenden Kühlbox lagen drei leere Wodka Flaschen (jeweils 0,7 l). In Griffnähe der Person befand sich eine weitere Flasche Wodka mit einem geringen Restinhalt wonach die Person immer wieder greifen wollte. Wie durch die Polizei bei einem Datendownload des Fahrtenschreibers festgestellt, war diese Person der Fahrer des zum Parken abgestellten Lastwagen. Wie weiter festgestellt, verbrachte der ungarische Fahrer ab Samstag, den 26.01.2019, dort die Wochenendruhezeit vorschriftswidrig im Fahrzeug. Der Fahrer war auch nicht telefonisch für seinen ungarischen Spediteur erreichbar. Er sollte die Ladung von Holland nach Italien bereits zum Wochenbeginn dorthin transportieren. Danach wurde die völlig apathisch wirkende Person ins Krankenhaus nach Emmendingen eingeliefert. Ein dort durchgeführter Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,4 Promille. Der Spediteur versprach einen Ersatzfahrer zu schicken um den Lastzug und den Fahrer abzuholen. Des Weiteren werden durch die Verkehrspolizei Freiburg Ermittlungen wegen eines relativ frischen Unfallschaden am Sattel-Auflieger rechts hinten durchgeführt. Nach Abschluss der Ermittlungen wird gegen den Fahrer und Halter eine Anzeige an das Bundesamt für Güterverkehr vorgelegt, da der Fahrer die Wochenendruhezeit im Lkw-Führerhaus und nicht in einem Hotel oder ähnlichem verbracht hat.

pv / jg

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