+++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg erneut im Einsatz +++ Wieder erhebliche Verstöße festgestellt +++ Überprüfte Fahrzeuge oftmals überladen +++

POL-OLD: +++ Regionale Kontrollgruppe der Polizeidirektion Oldenburg erneut im Einsatz +++ Wieder erhebliche Verstöße festgestellt +++ Überprüfte Fahrzeuge oftmals überladen +++
30.01.2019 – 14:24, Polizeidirektion Oldenburg, Oldenburg (ots)

Am 29.01.2019 wurden durch Beamtinnen und Beamte der Polizeiinspektionen Cloppenburg/Vechta, Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch, Diepholz und Verden/Osterholz mobile Kontrollen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durchgeführt. 22 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte kontrollierten dabei insgesamt 82 Fahrzeuge. 17 Fahrzeuge bzw. deren Fahrzeugführer/-innen wiesen erhebliche Verstöße auf, so dass sie bis zur Behebung der Mängel nicht weiterfahren durften.

Im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurde ein 19-jähriger Niederländer und dessen mit Kartoffeln beladener Sattelzug auf der B213 in Richtung BAB1 kontrolliert. Eine durchgeführte Kontrollwägung ergab ein tatsächliches Gewicht des Sattelzuges von 45.120kg, was einer Überladung von 12,8 Prozent entsprach. Zudem wurde festgestellt, dass eine nicht ordnungsgemäße Auspuffanlage verbaut war. Dies hatte zur Folge, dass das Abgas- und Geräuschverhalten nachteilig verändert wurde. Der Niederländer musste vor Ort eine Sicherheitsleistung entrichten; der Halter erhält einen gesonderten Bußgeldbescheid. Erst nach einer Reparatur der Sattelzugmaschine und der Entnahme von fünf Tonnen Kartoffeln durfte der Betroffene die Fahrt fortsetzen.

Ebenfalls im Bereich der Polizeiinspektion Cloppenburg/Vechta wurde ein 36-Jähriger mit seinem Ackerschlepper samt Anhänger kontrolliert. Der Lastruper befuhr u.a. den Unnerweg in Lastrup. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass am Anhänger ein Kurzzeitkennzeichen aus dem Jahre 2008 angebracht war. Der Anhänger war somit nicht zugelassen. Sowohl gegen den Fahrer als auch gegen den Halter des Anhängers wurden Strafverfahren wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz sowie Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet. Hinzu kam, dass die erforderliche Luftdruckbremsanlage vor Fahrtantritt nicht angeschlossen worden war und der Anhänger somit ungebremst gezogen wurde. Die Weiterfahrt mit dem Anhänger wurde noch vor Ort untersagt.

Gegen 09:15 Uhr wurde im Bereich der Polizei Vechta ein Lebendtiertransport auf der B69 an der Anschlussstelle Vechta-Nord kontrolliert. Der 37-jährige Fahrer aus Löningen transportierte rund 180 Schweine. Bei der Überprüfung wurde festgestellt, dass der Fahrer keine vorgeschriebene Fahrerkarte nutzte und das Fahrzeug zudem um mehr als 10 Prozent überladen war. Gegen den 37-Jährigen wurden zwei Bußgeldverfahren eingeleitet.

Wenig später kontrollierten die Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten aus Vechta einen weiteren Lkw mit geladenen Schweinen. Bei der Inaugenscheinnahme des Führerscheins des 37-jährigen Fahrers stellten die Beamten fest, dass dieser schon seit Sommer 2017 keine Berufskraftfahrerqualifizierung mehr hatte und trotzdem weiterhin gewerbliche Fahrten durchführte. Gegen den Friesoyther und das Unternehmen wurde jeweils ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Bei der anschließenden Verwiegung des Fahrzeuges stellten die Beamten auch hier fest, dass das Fahrzeug um mehr als 10 Prozent überladen war. Damit muss sich der Fahrer zusätzlich in einem weiteren Bußgeldverfahren verantworten.

Kurz nach 11 Uhr fiel der Polizei ein weiterer gewerblicher Transport auf der B69 durch dichtes Auffahren auf. Als die Polizeibeamten den Lebensmitteltransporter mit dem Funkstreifenwagen überholten, wurde der Transporter plötzlich extrem langsam. Eine im Funkstreifenwagen auf der Rückbank sitzende Polizeischülerin konnte beobachten, wie der Fahrzeugführer des Transporters Zettel und Stift in den Händen hielt und hektisch Notizen machte. Bei der anschließenden Überprüfung stellte sich heraus, dass der 31-jährige Mann aus Bremen unmittelbar vor der Kontrolle seinen handschriftlichen Arbeitszeitnachweis, entgegen den Vorgaben, während und nicht vor der Fahrt ausgefüllt hatte. Darüber hinaus war der Arbeitszeitnachweis zum einen in einer sehr "kritzeligen Schrift" geschrieben und zum anderen, statt des Kilometerstandes bei der Abfahrt in Bremen, der aktuelle Kilometerstand seines Fahrzeuges notiert worden; nämlich genau zu dem Zeitpunkt, als die Beamten das Fahrzeug überholt hatten. Daher wurde auch hier ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Abschließend stellten die Beamten erneut fest, dass auch dieses Fahrzeug um mehr als 7 Prozent überladen war. Ein weiteres Bußgeldverfahren wurde eingeleitet.

Im Bereich der Polizeiinspektion Delmenhorst/Oldenburg-Land/Wesermarsch kontrollierten die Beamten auf der BAB1, Gemeinde Dötlingen, einen Sattelzug aus Litauen. Der 64-jährige Fahrer kam aus den Niederlanden und war auf dem Weg nach Norwegen. Auf der Ladefläche befanden sich neben Gefahrgütern (ätzende Stoffe) auch weitere Ladungsstücke auf Paletten, die nicht ausreichend gesichert waren. Die Paletten drohten bei einer Vollbremsung die Versandstücke mit Gefahrgut zu beschädigen, wodurch das Gefahrgut ausgetreten wäre. Dem Fahrer wurde die Weiterfahrt bis zur Nachsicherung der Ladung untersagt. Für die zu erwartenden Geldbußen hinterlegte das Unternehmen Sicherheitsleistungen in Höhe von 850 Euro.

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