BPOLI LUD: Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit verbotenem Reizstoffsprühgerät unterwegs

BPOLI LUD: Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit verbotenem Reizstoffsprühgerät unterwegs
31.01.2019 – 11:39, Bundespolizeiinspektion Ludwigsdorf, Görlitz, BAB 4 (ots)

Ohne Fahrerlaubnis, dafür mit einem verbotenen Reizstoffsprühgerät war ein polnischer Kraftfahrer noch vor wenigen Stunden auf der Autobahn unterwegs. Gegen 07.20 Uhr hatten Bundespolizisten den Toyota des 39-Jährigen in der Nähe der Kodersdorfer Anschlussstelle gestoppt. Auf die Frage nach dem Führerschein erklärte der Mann, diesen zu Hause vergessen zu haben. Polnische Behörden wussten es besser. Sie teilten ihren deutschen Kollegen auf Nachfrage mit, dass der Kontrollierte nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis ist. Er wurde wegen des Verstoßes gegen das Straßenverkehrsgesetz angezeigt. Weil er in seinem Pkw ein nicht gekennzeichnetes Reizstoffsprühgerät mitführte, kassierte er gleichzeitig eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Waffengesetz. Das Sprühgerät wurde beschlagnahmt. Den Fall übernahm später das Polizeirevier Görlitz.

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