05.02.2019 – 16:08, Polizeidirektion Bad Segeberg, Bad Segeberg (ots)
Im Rahmen der Bekämpfung der Wohnungseinbruchskriminalität in den Landkreisen Pinneberg und Segeberg hat das Amtsgericht Bad Segeberg die sogenannten Anhalte- und Sichtkontrollen gemäß § 180 Abs. 3 LVwG mit Beschluss vom 5. Februar 2019 verlängert.
Die bisherigen Kontrollen der Polizei fanden bei den betroffenen Verkehrsteilnehmern sowie bei den Anwohnern stets großen Zuspruch. Derartige Maßnahmen dienen der Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger, da sie einen wichtigen Beitrag leisten, Täter zu überführen und damit die Zahl der Einbrüche zu reduzieren.
Die aktuelle Anordnung gilt fortan bis zum 6. März 2019 und gilt für den gesamten Bereich der Landkreise Pinneberg und Segeberg. Sämtliche im Rahmen der Kontrollen gewonnenen Erkenntnisse werden im Folgenden mit dem Ziel Bandenstrukturen zu erkennen und die Bewegungen verdächtiger Personen nachvollziehen zu können an die Soko Wohnung in Pinneberg übermittelt und dort ausgewertet.
Näheres zu den Anhalte- und Sichtkontrollen ist der Homepage der Landespolizei unter www.polizei.schleswig-holstein.de unmittelbar zu entnehmen. Unter der Rubrik Einbruchsbekämpfung sind darüber hinaus die zehn FAQs zur Einbruchsbekämpfung gelistet.
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