06.02.2019 – 13:30, Polizeipräsidium Rostock, Rostock (ots)
Seit Dienstag, dem 05.02.2019, kontrollieren Beamte in den Bereichen der Polizeipräsidien Neubrandenburg und Rostock im Zuge der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN!" verstärkt zum Thema "Bereifung und Überholen". Zum Auftakt wurden mehr als 1.000 Fahrzeuge von über 100 Polizisten an gut 50 verschiedenen Kontrollorten geprüft. Dabei stellten die eingesetzten Beamten im Bereich des PP Neubrandenburg 24 Überholverstöße fest. Im Bereich des PP Rostock wurden sechs Überholverstöße geahndet. Zum Auftakt gestern waren die kontrollierten Fahrzeugführer in Bezug auf die richtige "Bereifung" größtenteils vorbildlich unterwegs. Die Kräfte der PI Ludwigslust hatten bei den Kontrollierten diesbezüglich nichts zu beanstanden. Im Bereich des PP Neubrandenburg haben die Beamten des Polizeihauptreviers Waren (LK Mecklenburgische Seenplatte) fünf Ordnungswidrigkeiten festgestellt. Die "Winterreifenpflicht" gemäß der StVO schreibt vor, dass Führer von Kraftfahrzeugen bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- und Reifglätte nur fahren dürfen, wenn alle Räder mit Reifen ausgerüstet sind, die dem § 36 (4) der StVZO entsprechen! Dazu zählen alle Winterreifen mit dem Alpine-Symbol. Winterreifen, die noch mit M+S gekennzeichnet sind, dürfen nur noch dann verkauft werden, wenn sie bis zum 31.12.2017 produziert worden sind. Seit dem 01.01.2018 dürfen sie nicht mehr produziert werden. Für alle KfZ-Fahrer, die derartige Winterreifen noch besitzen gilt eine Übergangsregelung bis zum 30. September 2024. Danach dürfen grundsätzlich nur noch Winterreifen mit dem Alpine-Symbol gefahren werden. Unabhängig von der jeweiligen Wetterlage prüfen die Beamten auch Profiltiefen und zulässige Reifengrößen bei ihren Kontrollen.
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