07.02.2019 – 11:18, Bundespolizeidirektion München, Schwarzbach (ots)
Am Mittwoch haben Freilassinger Bundespolizisten bei den Grenzkontrollen einen albanischen und einen kosovarischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen beide Personen bestand ein Einreiseverbot für Deutschland. Zudem lagen gegen den Albaner zwei Haftbefehle vor. Er sitzt mittlerweile in Haft. Gegen den Kosovaren ermittelt die Bundespolizei wegen Erschleichung eines Visums.
In den frühen Morgenstunden haben Fahnder der Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle Schwarzbach auf der A8 einen Reisebus mit kosovarischer Zulassung angehalten. Bei der Überprüfung eines 25-jährigen Insassen wies sich dieser mit seinem gültigen kosovarischen Reisepass und einem polnischen Visum aus. Doch nur scheinbar war alles in Ordnung. Die Bundespolizisten kontrollierten die vorgezeigten Papiere etwas genauer und bewiesen den richtigen Riecher. Im Polizeicomputer fanden sie heraus, dass der junge Mann aufgrund einer Einreisesperre die Bundesrepublik nicht betreten darf. Die Beamten nahmen den Kosovaren wegen des Verdachts der versuchten unerlaubten Einreise fest und brachten ihn zur Inspektion nach Freilassing.
Erste Ermittlungen auf der Dienststelle ergaben, dass der 25-Jährige sich das polnische Visum mit falschen Angaben besorgt hatte. Die Bundespolizei Freilassing zeigte ihn wegen der versuchten unerlaubten Einreise und Visumerschleichung an. Die Bundespolizeiinspektion Freilassing wies den Mann am Donnerstag (7. Februar) mit einem Flugzeug von München direkt in sein Heimatland zurück.
Nur eine halbe Stunde nach der ersten Reisebuskontrolle waren die Freilassinger Fahnder wieder erfolgreich. Diesmal hielten die Beamten, ebenfalls an der Kontrollstelle Schwarzbach, einen Fernreisebus mit albanischer Zulassung an. Darin befand sich ein 28-jähriger Albaner, der sich gegenüber den Polizisten ordnungsgemäß ausweisen konnte. Doch auch in diesem Fall schlug der Polizeicomputer Alarm. Auch der albanische Staatsangehörige durfte wegen einer Wiedereinreisesperre den deutschen Boden nicht betreten. Er stand deshalb im Verdacht der versuchten unerlaubten Einreise. Außerdem stellten die Bundespolizisten fest, dass gegen den 28-Jährigen zwei Haftbefehle vorlagen. Das Amtsgericht Regensburg hatte den Mann im Jahr 2014 wegen eines Drogendeliktes zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und sieben Monaten verurteilt. Im März 2016 hatten ihn die Behörden nach Albanien abgeschoben. Für den Fall einer erneuten Einreise sollte der Albaner die Reststrafe von 20 Tagen in einem Gefängnis absitzen. Damit noch nicht genug. Das Amtsgericht Bamberg suchte wegen Urkundenfälschung per Untersuchungshaftbefehl ebenfalls nach dem Mann. Die Bundespolizei nahm den Gesuchten fest und brachte ihn ebenfalls zur Freilassinger Dienststelle.
Die Bundespolizei führte den Albaner dem zuständigen Ermittlungsrichter vor, welcher die Untersuchungshaft gegen den 28 Jahre alten Mann bestätigte. Die Bundespolizisten zeigten ihn wegen versuchter unerlaubter Einreise nach Deutschland an und lieferten ihn in eine Justizvollzugsanstalt ein. Hier wird er neben seiner restlichen Freiheitsstrafe von 20 Tagen auch auf seine Verhandlung wegen Urkundenfälschung warten müssen.
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