Versuchter Überweisungsbetrug in Waren und Malchin

POL-NB: Versuchter Überweisungsbetrug in Waren und Malchin
07.02.2019 – 14:57, Polizeiinspektion Neubrandenburg, Waren/ Malchin (ots)

Am Dienstagvormittag, dem 05.02.2019 erhielt die Polizei Kenntnis von einem versuchten Überweisungsbetrug zum Nachteil eines kommunalen Versorgungsbetriebes aus Waren.

Nach dem bisherigen Stand der Ermittlungen war in einer Röbeler Bankfiliale ein fehlerhafter Überweisungsträger eingegangen, weshalb dieser zurück an den vermeintlichen Aussteller, in hiesigem Fall ein kommunaler Versorgungsbetrieb aus Waren, geschickt wurde. Nach genauer Prüfung durch die Geschäftsleitung stellte sich dann heraus, dass der Überweisungsträger, bei welchem ein fünfstelliger Betrag vom Konto des Betriebes hätte überwiesen werden sollen, offensichtlich gefälscht wurde.

Ein weiterer Fall wurde am gestrigen Vormittag, dem 06.02.2019 bei der Polizei in Malchin angezeigt. In diesem Fall bemerkte eine Angestellte einer Malchiner Bankfiliale den gefälschten Überweisungsträger und informierte den angeblichen Auftraggeber, den kommunalen Wasser- und Bodenverband. Auch hier sollte ein fünfstelliger Betrag vom Firmenkonto überweisen werden.

Die Kriminalpolizei hat die Ermittlungen in beiden Fällen aufgenommen.

Leider ist es den Tätern bei dieser Betrugsart möglich, mit einfachen Mitteln an das Geld der Geschädigten zu kommen, denn sie brauchen lediglich die IBAN des Kontos und den dazugehörenden Namen einer Privatperson, einer Firma oder eines Vereins. Diese Daten müssen die Täter nur noch auf dem Überweisungsträger eintragen und abschließend die Unterschrift der Geschädigten fälschen. Das gefälschte Dokument wird dann bei der jeweiligen Bank eingeworfen.

Die Täter gelangen nicht selten über Homepages, Briefköpfe oder weggeworfene Kontoauszüge an die Daten der Geschädigten. Des Weiteren versuchen die Täter auch durch Gewinnspielversprechen oder angebliche Bankmitarbeiter am Telefon an die privaten Daten ihrer späteren Opfer zu gelangen.

In den beiden hiesigen Fällen kam es zu keinem Vermögensschaden, da die Bankangestellten bei der Prüfung sehr aufmerksam waren.

Die Polizei rät dazu, den Zahlungsverkehr regelmäßig zu überprüfen. Nicht mehr benötigte Kontounterlagen sollten vor der Entsorgung geschrededert werden. Behandeln Sie Ihre Bankdaten stets vertraulich.

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Kathrin Jähner
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