13.02.2019 – 06:50, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Münster (ots)
Das im alltäglichen Polizeidienst sich der pünktliche Dienstschluss nicht immer einstellt, mussten auch die Beamten einer Bundespolizeistreife am Hauptbahnhof Münster am gestrigen Dienstagmittag (12.02.2018) erfahren.
Gegen 12:30 Uhr führte zum Ende des Frühdienstes der Streifenweg die Bundespolizisten auf den Bahnsteig 4 im Hbf. Münster, als ihnen ein 32-jährige Deutsche auffiel, der überrascht über das Erscheinen der Polizisten wirkte.
Bei der Überprüfung der Personalien stellte sich heraus, dass diese Überraschung nicht ganz unbegründet war, denn der Mann wurde durch die Staatsanwaltschaften Köln und Bonn mit gleich zwei Haftbefehlen gesucht.
Gegen den 32-jährigen Gesuchten bestanden Strafbefehle wegen des unerlaubten Besitzes von Betäubungs-/ und Dopingmittel.
Das Amtsgericht Brühl hatte den Mann zu einer Geldstrafe von 2250 EUR oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe und das Amtsgericht Bonn zu einer Geldstrafe von 900 EUR oder 90 Tage Ersatzfreiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt.
Die Bundespolizisten verhafteten den Gesuchten noch vor Ort und verbrachten ihn zur Wache der Bundespolizei Münster.
Da der haftbefreiende Gesamtbetrag von 3150EUR nicht bezahlt werden konnte, wurde der Mann zur Verbüßung seiner Restfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Münster überstellt.
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