Kradfahrer der Polizei zieht gleich drei Fahrzeuge aus dem Verkehr – Langenfeld / Hilden – 1902082

POL-ME: Kradfahrer der Polizei zieht gleich drei Fahrzeuge aus dem Verkehr - LangenfeldHilden - 1902082
13.02.2019 – 12:10, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
  • Bild-Infos
  • Download

Innerhalb von drei Stunden hat am Dienstag (12. Februar 2019) ein Kradfahrer der Kreispolizeibehörde Mettmann gleich drei verkehrsuntaugliche Fahrzeuge aus dem Verkehr gezogen.

Um 13 Uhr fiel dem Motorradpolizisten auf dem Winkelsweg in Langenfeld ein für 32 Tonnen zugelassener Lkw auf, der offensichtlich deutlich überladen war. Bei der Kontrollwägung bestätigte sich dann der Verdacht: Mit insgesamt 38.680 Kilogramm wies der Lkw eine Überladung von rund 21 Prozent auf. Die Weiterfahrt wurde dem 54 Jahre alten Fahrer aus Leverkusen untersagt. Auf ihn warten nun eine Strafanzeige sowie ein Bußgeld in Höhe von 190 Euro sowie ein Punkt im Flensburg.

Nur 30 Minuten später bemerkte der Kradfahrer dann an der Industriestraße in Langenfeld einen völlig desolaten Lkw-Anhänger. Aufgrund des Ersteindrucks wurde eine Überprüfung beim TÜV in Garath angeordnet. Dabei wurden defekte Bremsen, eine verbogene Zugeinrichtung, beschädigte Rahmenteile, diverse defekte Beleuchtungseinrichtungen und weitere Mängel festgestellt. Eine Weiterfahrt des zehn Jahre alten Anhängers aus dem Raum Saarbrücken konnte dem 51-jährigen Fahrer aus Saarbrücken nur als "Leerfahrt" bis zu nächsten geeigneten Werkstatt erlaubt werden. Gegen den Fahrer und die ebenfalls verantwortliche Halterin werden umfangreiche Anzeigen gefertigt.

Um 16 Uhr fiel dem Kradfahrer dann erneut ein Fahrzeug auf, das sich in einem desolaten Zustand befand - diesmal an der Gerresheimer Straße in Hilden. Der Ford Transit (Baujahr 2006) wies Durchrostungen mehrere tragender Teile auf. Bei einer nähergehenden Untersuchung beim TÜV stellte sich dann heraus, dass der Wagen weitere Mängel aufwies - insgesamt 20 Stück. Darunter fielen Durchrostungen im Unterboden sowie schwerwiegende Mängel an den Bremsen. Die Weiterfahrt wurde an Ort und Stelle untersagt. Eine für das Monatsende geplante Überführung des Fahrzeugs nach Marokko kann daher auch nicht stattfinden. Auch hier wird eine umfangreiche Anzeige gefertigt.

Rückfragen von Medienvertretern/Journalisten bitte an:

Kreispolizeibehörde Mettmann
- Polizeipressestelle -
Adalbert-Bach-Platz 1
40822 Mettmann

Telefon: 02104 / 982-1010
Fax: 02104 / 982-1028

E-Mail: pressestelle.mettmann@polizei.nrw.de
http://www.polizei.nrw.de/mettmann