13.02.2019 – 13:19, Polizeipräsidium Reutlingen, Reutlingen (ots)
Ergänzung/Klarstellung zur gemeinsamen Pressemitteilung der Staatsanwaltschaft Tübingen und des Polizeiprä;sidiums Reutlingen vom 13.02.2019/10.28 Uhr:
Der Satz im dritten Absatz der Pressmitteilung
"Im Anschluss wurden auf richterliche Anordnung nicht nur die Wohnungen der Festgenommenen in Eningen, sondern auch drei weitere Wohnungen ihrer mutmaßlichen Komplizen in Eningen und Tübingen, sowie die Räume eines Spielcasinos in Reutlingen durchsucht. Dabei wurden nochmals über 170 Gramm Kokain und über 4.300 Euro mutmaßliches Dealergeld beschlagnahmt."
bezog sich auf das Ergebnis der Durchsuchungen insgesamt, konnte jedoch so verstanden werden, als ob Kokain und Bargeld in dem Spielcasino aufgefunden worden wären. Dies ist NICHT zutreffend. Die beschriebenen Beweismittel wurden in Wohnungen von Beschuldigten aufgefunden. (ak)
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