13.02.2019 – 06:36, Polizeipräsidium Tuttlingen, Tuttlingen (ots)
Laut statistischem Landesamt mussten im Jahr 2017 in Baden-Württemberg insgesamt 2.733 Kinder und Jugendliche im Alter von 13-19 Jahren wegen einer alkoholbedingten Erkrankung in Krankenhäusern vollstationär behandelt werden. Dabei entfielen auf männliche Jugendliche 1.575 Behandlungen, weibliche Jugendliche mussten in 1.158 Fällen ärztlich behandelt werden.
Dass in Sachen Alkoholkonsum bzw. dem vorgelagerten Verkauf, insbesondere von hartem Alkohol an unter 18-Jährige, weiterer Handlungsbedarf besteht, machen zwei weitere Werte aus der vorliegenden Statistik deutlich: Die absolute Zahl der stationären Aufenthalte von 13-19 Jährigen in den Krankenhäusern des Landkreises Tuttlingen betrug 39 Fälle, wobei hier erfassungsbedingt von einer hohen Dunkelziffer und damit auch von mehr Fällen auszugehen ist.
Hochgerechnet auf 10.000 Personen der Bevölkerungsgruppe der 13-19 Jährigen betrug der Landesdurchschnitt 34,2 Behandlungsfälle. Der Landkreis Tuttlingen lag mit 35,5 Behandlungsfällen knapp über dem Landesdurchschnitt, jedoch noch im vorderen Mittelfeld. Die mit 17,6 Fällen geringste Quote wies der Stadtkreis Mannheim auf. Die höchste Quote schlug mit 71,2 Fällen im Landkreis Freudenstadt zu Buche.
Wenngleich es sich bei dem Alkohol, der bei jugendlichen Trinkgelagen konsumiert wird, nicht ausschließlich um branntweinhaltigen Alkohol (Schnaps, Whisky, Wodka u.a.) handelt und dieser auch nicht nur von Jugendlichen selbst, sondern manchmal auch von Erwachsenen für die Jugendlichen gekauft wird, behält das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen und das Polizeipräsidium Tuttlingen das Thema Alkoholabgabe an Jugendliche mit sogenannten Testkäufen auch im Jahr 2019 im Blick.
Im Fokus der Testkäufe, die in den nächsten zwei Wochen stichprobenartig im Kreisgebiet durchgeführt werden, steht der Verkauf von branntweinhaltigem Alkohol sowie Zigaretten an unter 18 Jahre alte Personen im Einzelhandel sowie an Tankstellenshops.
Der Zeitpunkt für die Durchführung der Testkäufe vor der Fastnachtszeit ist bewusst gewählt worden, da die Zahlen für stationäre Aufnahmen junger Menschen in den Krankenhäusern des Landes in der Jahresverteilung zwei saisonale Spitzen aufweisen. Diese finden sich zum einen in den Sommerferien, zum anderen während der bevorstehenden "fünften Jahreszeit".
Die Verantwortlichen für die Durchführung der Testkäufe hoffen, dass sich die positiven Trends der letzten Testkäufe, bei denen es kaum mehr zu Beanstandungen kam, während der geplanten Aktion fortsetzen werden.
Jugendamt und Polizei appellieren ferner auch an alle Vereine, die Fastnachtsveranstaltungen durchführen, beim Alkoholausschank an Jugendliche und junge Erwachsene die einschlägigen Vorschriften des Jugendschutzgesetzes zu beachten.
Der Ausschank von Alkohol an erkennbar betrunkene Personen, gleichgültig ob es sich um Jugendliche oder Erwachsene handelt, stellt einen Verstoß gegen das Gaststättengesetz dar, der mit einem Bußgeld geahndet wird.
Für weitere Auskünfte zum Thema Jugendschutz stehen das Referat Prävention des Polizeipräsidiums Tuttlingen (Mail: tuttlingen.pp.praevention@polizei.bwl.de) oder das Jugendamt des Landratsamtes Tuttlingen (Mail: jugendamt@landkreis-tuttlingen.de) zur Verfügung.
Gez. Michael Ilg
Rückfragen bitte an:
Thomas Kalmbach
Polizeipräsidium Tuttlingen
Telefon: 07461 941-114
E-Mail: tuttlingen.pp.stab.oe@polizei.bwl.de
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