Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs an der A1 am 18. Februar +++ 58 Fahrzeuge kontrolliert +++ Ausbildungskontrolle am 14. Februar +++

POL-OLD: Kontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs an der A1 am 18. Februar +++ 58 Fahrzeuge kontrolliert +++ Ausbildungskontrolle am 14. Februar +++
19.02.2019 – 14:51, Polizeidirektion Oldenburg, Oldenburg (ots)
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Insgesamt 42 Beamtinnen und Beamte aus der Polizeidirektion Oldenburg führten gemeinsam mit 4 Mitarbeitern des BAG am 18. Februar 2019, in der Zeit zwischen 09:00 Uhr bis 15:30 Uhr eine Schwerpunktkontrolle des gewerblichen Personen- und Güterverkehrs durch. Die Verkehrskontrollen fanden an der A1 auf einem Autohof an der Anschlussstelle Lohne/Dinklage (Gemeinde Lohne) statt. Es wurden insgesamt 58 Fahrzeuge, davon überwiegend Lastzüge, kontrolliert. Zehn Fahrzeuge wiesen so erhebliche Mängel auf, dass die jeweiligen Fahrzeugführer ihre Fahrt vorerst nicht fortsetzen durften.

Unter anderem konnten folgende Feststellungen getroffen werden:

Der Fahrer einer türkischen Spedition befuhr die A1 im Bereich Lohne. Dieser war auf dem Weg vom Hafen in Travemünde nach Izmir (Türkei). Die vollzogene Verkehrskontrolle offenbarte, dass vier von sechs Bremsscheiben gebrochen und zudem beide Feststellbremsen ohne Funktion waren. Der Anhänger stellte somit eine Gefahr für andere Verkehrsteilnehmer dar. In einer nahegelegenen Prüfstation wurde der Anhänger in der Folge einer eingehenden Prüfung unterzogen, mit dem Ergebnis des verkehrsunsicheren Zustandes. Die Weiterfahrt wurde untersagt. Auf den Halter kommt nun ebenfalls ein Verfahren zu.

Gegen 10 Uhr wurde an der Kontrollstelle ein Sattelzug einer rumänischen Firma mit türkischem Auflieger kontrolliert. Der 42-jährige Fahrer aus Rumänien war auf dem Weg von Köln nach Bremen und hatte auf seinem Fahrzeug Fahrzeugteile geladen. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der Auflieger in einem mangelhaften Zustand war. Fünf Luftfederbälge waren ohne Luftdruck. Dies hatte erhebliche Auswirkungen auf das Fahrverhalten des Aufliegers und somit auch auf die Verkehrssicherheit. Ein Sachverständiger für Kraftfahrzeugtechnik entschied, dass der Auflieger verkehrsunsicher war. Die Weiterfahrt mit dem Auflieger wurde untersagt. Die Firma erwartet nun ein Verfahren mit voraussichtlichen Kosten in Höhe von ca. 1100 Euro, zuzüglich der Reparaturkosten für den Auflieger.

Wenig später wurde ein mit Schweinen beladener deutscher Sattelzug kontrolliert, der auf dem Weg nach Garrel war. Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass das Gewicht des Lastzuges bei 44,5 Tonnen lag zulässige Gesamtgesamtgewicht von 40 Tonnen somit deutlich überschritten worden war. Den Halter erwartet nun ein Verfahren in Höhe von 700 Euro. Des Weiteren fehlte die Genehmigung für den gewerblichen Güterverkehr.

Gegen 13 Uhr wurde ein deutscher Lastzug kontrolliert, der mit Füllsand beladen war. Der 37-jährige Fahrer befand sich auf dem Weg von Steinfeld nach Holdorf. Das Gespann war um sechs Tonnen überladen. Erst nach einer Umladung des Übergewichtes konnte der Fahrzeugführer seine Fahrt fortsetzen. Ihn erwartet nun ein Bußgeldverfahren.

Ein 59 Jahre alte Fahrer eines LKW mit Anhänger transportierte auf der A 1 im Bereich Lohne Bäume von Detmold nach Bad Zwischenahn. Der Transport der Gartenbaufirma war 1100 kg überladen. Gegen den Fahrer wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet. Ein Teil der Ladung musste auf ein zweites Fahrzeug umgeladen werden.

In einem weiteren nennenswerten Fall führte eine deutsche Spedition eine Fahrt mit einem Sattelanhänger nach Lohne durch. An dem Anhänger waren falsche Kennzeichen angebracht; zudem war der Anhänger nicht zugelassen. Gegen den 26-jährigen Fahrer und den Halter wurde jeweils ein Strafverfahren eingeleitet. Die weitere Nutzung des Anhängers wurde bis zur ordnungsgemäßen Zulassung untersagt.

Ein griechischer Sattelzug befuhr die A1 in Höhe Wildeshausen. Bei der Kontrolle stellte die Autobahnpolizei Ahlhorn fest, dass am Sattelanhänger eine Bremsscheibe gebrochen war. Die darauffolgende Prüfung durch einen Sachverständigen ergab, dass am Sattelanhänger drei von sechs Bremsscheiben gerissen und die Feststellbremsen ohne Funktion waren. Auch das Zugfahrzeug wies gefährliche Mängel auf. Hier waren ebenfalls drei Bremsscheiben angerissen. Aufgrund der mangelnden Verkehrssicherheit von Sattelanhänger und Zugfahrzeug wurde auch in diesem Fall die Weiterfahrt untersagt. Der verantwortliche Halter entrichtete für das zu erwartende Verfahren eine Sicherheitsleistung in Höhe von 1500 Euro.

Bereits am 14. Februar wurde im Rahmen einer Ausbildungswoche mit Schwerpunkt LKW-Technik eine Kontrolle auf der Autobahn 1 durchgeführt. Die Lehrgangsteilnehmer und -referenten können auf eine positive Woche zurückblicken, wobei gerade die abschließende Kontrolle die Wichtigkeit dieser Ausbildung verdeutlichte: Neun Beamtinnen und Beamte aus der gesamten Polizeidirektion Oldenburg wurden im Hinblick auf das Thema "Erkennen von technischen Mängeln an Nutzfahrzeugen" intensiv für die Dauer einer Woche beschult. Als praktischer Anteil des Lehrgangs fand eine Kontrolle auf der Autobahn 1 auf der Tank- und Rastanlage Wildeshausen-Süd im Zuständigkeitsgebiet der Autobahnpolizei Ahlhorn statt. Tatkräftig unterstützt wurden die Teilnehmer von Mitarbeitern des TÜV Nord, die mit Rat und Tat auf der Rastanlage sowie der nahegelegenen Prüfstation zur Seite standen. Das Ergebnis der Kontrolle: sechs kontrollierten Fahrzeugen wurde die Weiterfahrt aufgrund schwerwiegender, verkehrsgefährdender Mängel untersagt. Diese wurden als verkehrsunsicher eingestuft.

Bereits um 9 Uhr kontrollierten Beamte einen Sattelzug aus Lohne, der mit leeren Kisten beladen war, die dem Transport von Lebendgeflügel dienten. Bereits bei einer ersten Sichtkontrolle konnten Mängel am mitgeführten Sattelanhänger entdeckt werden.

Bei einer eingehenden Überprüfung konnten mehrere Rahmenbrüche sowie eine undichte Bremsanlage am Sattelanhänger festgestellt werden. Aufgrund der schwerwiegenden technischen Mängel wurde der weitere Betrieb sofort untersagt. Gegen den Fahrzeughalter wurde ein Bußgeldverfahren eingeleitet. Erst nach Behebung der Mängel und Wiedervorführung bei einer Prüfstation darf der Sattelanhänger wieder auf öffentlichen Straßen bewegt werden.

Gegen 14:30 Uhr wurde ein Sattelzug aus Stuhr angehalten und kontrolliert. Dieser war mit 24 Tonnen Cornflakes beladen und auf dem Weg zum Hamburger Hafen. Bei der ersten Sichtkontrolle konnten bereits defekte Bremsscheiben festgestellt werden. Bei einer späteren Überprüfung konnten am Sattelanhänger drei Bremsscheiben festgestellt werden, aus denen Stücke aus den Bremsscheiben herausgebrochen waren. Weiterhin wurde ein poröser Bremsleitungsschlauch sowie eine ausgeschlagene Felge entdeckt. Auch dieser Transport wurde aufgrund des verkehrsunsicheren Zustandes stillgelegt und ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Ungefähr zeitgleich wurde ein Lkw mitsamt Anhänger aus der Ukraine angehalten und kontrolliert. Dieser war auf dem Weg zu einer Firma nach Lohne, um Ladung entgegenzunehmen. Auch dieser Transport wurde nach einer Sichtkontrolle der Prüfstation vorgeführt. Bei dem Lkw wurden alle vier Bremsscheiben und Bremsbeläge sowie die Zugvorrichtung bemängelt. Diese war in einem so schlechten Zustand, dass der mitgeführte Anhänger jederzeit hätte abreißen können. Auch die Zugvorrichtung am Anhänger wies schwerwiegende Mängel auf. Beide Fahrzeuge wurden als verkehrsunsicher eingestuft. Sie wurden in eine nahegelegene Werkstatt zur Durchführung von Reparaturarbeiten begleitet. Erst dann kann die Weiterfahrt gestattet werden.

Neben weiteren verkehrsunsicheren Fahrzeugen konnte noch ein Verstoß im Bereich der Ladungssicherung festgestellt werden. Ein mit etwa 23 Tonnen Stahlrohren beladener Sattelzug hatte seine Ladung so schlecht gesichert, dass Stahlrohre bereits mehrfach gegen die Rückwand der Sattelzugmaschine stießen und Eindellungen am Fahrerhaus verursachten. Trotz Sicherungsmaterial waren einige Stahlrohre auf der Ladefläche noch frei beweglich. Die Stahlrohre mussten komplett fachmännisch abgeladen, um dann gemäß den Vorschriften der Ladungssicherung wieder aufgeladen zu werden. Danach konnte die Weiterfahrt gestattet werden.

Abschließend konnte ein 54-Jähriger aus Delmenhorst angehalten und kontrolliert werden, der mit einem Sattelzug in Richtung Stuhr unterwegs war. Der 54-Jährige sollte die Sattelzugmaschine sowie den Sattelanhänger für einen Fahrzeughandel überführen. Bei der Überprüfung der Papiere stellte sich heraus, dass der Delmenhorster nicht im Besitz der erforderlichen Führerscheinklasse war und dieses Gespann nicht hätte fahren dürfen. Dieser Umstand war dem 54-Jährigen offensichtlich nicht bewusst. Ihm wurde vor Ort erklärt, welche Fahrzeuge er mit seinen Führerscheinklassen fahren darf. Gegen ihn wurde ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Es musste ein neuer Fahrer organisiert werden, um den Sattelzug zu seinem Bestimmungsort zu bringen.

Die erschreckenden Ergebnisse der beiden Kontrolle zeigen einmal mehr, wie wichtig es ist, Überprüfungen des gewerblichen Güter- und Personenverkehrs durchzuführen und Polizeibeamtinnen und -beamte dahingehend auszubilden. Stetige Kontrollen erhöhen die Verkehrssicherheit und reduzieren potentielle Gefahren, die durch verkehrsunsichere Fahrzeuge verursacht werden.

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