20.02.2019 – 14:06, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Breitenau (ots)
Am 19. Februar 2019 leiteten Beamte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel auf der Bundesautobahn 17 einen VW Vento mit polnischer Zulassung zur grenzpolizeilichen Kontrolle ab.
Die Überprüfungen der Insassen fanden auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" statt. Der Fahrer (30 Jahre), georgischer Staatsangehöriger, konnten sich gegenüber den Beamten legitimieren. Im Fahrzeug befanden sich noch vier weitere Insassen, ebenfalls georgische Staatsangehörige (21Jahre bis 58 Jahre), als Mitreisende.
Im Rahmen der polizeilichen Einreisebefragungen stellte sich heraus, dass die fünf Männer aus Georgien die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllten. Die Männer wollten nach Hamburg zu einem Bekannten reisen. Der Bekannte in Hamburg ist ebenfalls Georgier und stellte in Deutschland ein Schutzersuchen beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Den Personen wurde die Einreise in das Bundesgebiet untersagt. Die Beamten leiteten gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein. Nach Abschluss der polizeilichen Sachbearbeitung erfolgte für drei georgische Staatsangehörige die Zurückschiebung am späten Nachmittag nach Tschechien.
Für die zwei anderen Mitreisenden waren aufenthaltsbeendende Maßnahmen der Bundespolizei bereits angestrebt.
Bereits 90 Minuten später kontrollierten Kräfte der Bundeszollverwaltung auf der Bundesautobahn 17 genau den VW Vento mit den zuvor zurückgeschobenen drei georgischen Staatsangehörigen.
Die Bundespolizei betreibt jetzt die Abschiebung für die fünf georgischen Staatsangehörigen nach Georgien.
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