BPOL NRW: Haft dank eines Freundes verhindert

BPOL NRW: Haft dank eines Freundes verhindert
22.02.2019 – 08:55, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)

Bei der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle nach Serbien wurde durch die Bundespolizei ein 51-Jähriger festgestellt, der zur Festnahme ausgeschrieben war. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hatte den Mann wegen unerlaubten Umgangs mit Abfällen bereits 2018 verurteilt. Da der Mann an seiner Meldeadresse in Köln bisher nicht angetroffen werden konnte und sich verborgen hielt, wurde der Haftbefehl erlassen. Zunächst konnte der serbische Staatsangehörige die gesamte Geldstrafe in Höhe von 6.990,19 Euro nicht aufbringen. Der 51-Jährige kontaktierte einen Freund, um die Summe auftreiben zu können und somit nicht in die Justizvollzugsanstalt zu müssen. Dank des Freundes gelang ihm dies, da die Geldstrafe beim Polizeipräsidium Köln eingezahlt wurde. Dadurch konnte er die Freiheitsstrafe von 136 Tagen doch noch umgehen und seine Weiterreise fortsetzen.

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