01.03.2019 – 11:54, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Ueckermünde (ots)
Am gestrigen Tage (28.02.19) gegen 11:30 Uhr bemerkten Beamte des 4. Einsatzzuges des Landesbereitschaftspolizeiamtes M-V in der Eggesiner Straße in Ueckermünde ein Fahrzeug, bei welchem offensichtlich die Hauptuntersuchung überfällig war.
Der Mercedes sollte kontrolliert werden und die Beamten forderten den Fahrer mehrfach durch verschiedene Signale auf anzuhalten. Dieser Aufforderung kam der Mann nicht nach.
Schließlich hielt der Fahrer auf einem Parkplatz in der Straße Zum Strand. Als die Beamten an das Fahrzeug traten, hatte er alle Türen verriegelt und verweigerte die Öffnung. Erst nach einer Weile öffnete er sein Fenster einen Spalt breit und titulierte die eingesetzten Kräfte als "Angestellte der Firma BRD", die kein Recht auf eine Kontrolle hätten.
Die Polizisten stellten am Pkw weiterhin fest, dass dieser nicht zugelassen ist. Als der Mann durch den Fensterspalt als Beschuldigter belehrt und weiterhin mehrfach aufgefordert wurde, das Fahrzeug zu verlassen, startete er den Motor des Mercedes. Der Weg wurde ihm mit Dienstfahrzeugen versperrt. Trotz mehrfacher Aufforderungen und Androhungen, dass bei Nichtbefolgen die Scheibe eingeschlagen wird, folgte der Beschuldigte den Weisungen nicht.
Daraufhin wurde gegen 11:55 Uhr die Scheibe der Beifahrertür eingeschlagen und der Mann mittels einfacher körperlicher Gewalt aus dem Fahrzeug geholt. Dabei leistete er Widerstand.
Der Beschuldigte verweigerte weiterhin sämtliche Angaben zu seiner Person. In seinem Pkw wurden Fantasiedokumente aufgefunden. Bei der Durchsuchung seiner Person wurde ein verbotenes Einhandmesser festgestellt. Es besteht der Verdacht, dass es sich bei dem Mann um einen sogenannten Reichsbürger handelt.
Zur Feststellung seiner Identität wurde er in das Revier Ueckermünde verbracht. Es handelt sich um einen 55-jährigen Mann aus der Region. Nach einer erkennungsdienstlichen Behandlung konnte er das Revier wieder verlassen. Die Ermittlungen wegen Widerstandes, Falscher Namensangabe, Verstoß gegen das Waffengesetz und Verstößen gegen die Fahrzeugzulassungsverordnung und das Pflichtversicherungsgesetz wurden aufgenommen.
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Nicole Buchfink
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