Bundespolizeidirektion München: Unerlaubt eingereist und per Haftbefehl gesucht / Bundespolizei bringt Moldauer hinter Gitter

Bundespolizeidirektion München: Unerlaubt eingereist und per Haftbefehl gesuchtBundespolizei bringt Moldauer hinter Gitter
06.03.2019 – 08:51, Bundespolizeidirektion München, Schwarzbach (ots)
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Am Dienstag (5. März) haben Bundespolizisten bei den Grenzkontrollen auf der A8 einen moldauischen Staatsangehörigen festgenommen. Gegen den Mann bestand neben einem Einreiseverbot noch ein Haftbefehl. Er sitzt mittlerweile in einem Gefängnis.

Gegen Mittag haben Beamte der Bundespolizei an der Grenzkontrollstelle Schwarzbach einen Kleintransporter mit tschechischer Zulassung angehalten. Bei der Überprüfung der Insassen stellten die Beamten bei einem 29-jährigen Mitfahrer fest, dass gegen ihn ein Einreiseverbot und ein Haftbefehl vorlagen. Das Ausländeramt Rastatt wies den aus der Republik Moldau stammenden Mann im März vergangenen Jahres aus Deutschland aus, da er zuvor im Jahr 2017 versuchte, unerlaubt nach Deutschland einzureisen. Die Bundespolizei am Flughafen Frankfurt am Main verweigerte ihm damals die Einreise und wies ihn zurück. Zwei Monate danach versuchte der Moldauer mit einer gefälschten rumänischen Identitätskarte im Großraum Offenburg einen festen Wohnsitz in Deutschland zu erlangen und einer unerlaubten Beschäftigung nachzugehen.

Aufgrund der Urkundenfälschung verurteilte das Amtsgericht Bühl den 29-Jährigen im Juni 2018 zu einer Geldstrafe von 1.500 Euro oder ersatzweise zu einem Gefängnisaufenthalt von 100 Tagen. Da der Mann seine Strafe nicht beglich, suchte die Staatsanwaltschaft Baden-Baden per Haftbefehl nach ihm. Nun, nach seinem erneuten Einreiseversuch, schnappten die Freilassinger Bundespolizisten den Gesuchten und nahmen ihn fest.

Die Bundespolizei zeigte den moldauischen Staatsangehörigen wegen der versuchten unerlaubten Einreise aufgrund einer Einreisesperre an. Da der Festgenommene die geforderte Geldstrafe nicht bezahlen konnte, lieferten ihn die Beamten in eine Justizvollzugsanstalt ein. Hier muss er die nächsten 100 Tage auf seine erneute Ausweisung aus Deutschland warten.

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