BPOL NRW: Erstens kommt es anders, und zweitens als „Mann“ denkt – Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl bei polizeilicher Vernehmung.

BPOL NRW: Erstens kommt es anders, und zweitens als "Mann" denkt - Bundespolizisten vollstrecken Haftbefehl bei polizeilicher Vernehmung.
07.03.2019 – 11:16, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Bielefeld (ots)

Am 06.03.2019 erschien ein 54-jährige Deutscher auf Vorladung der Bundespolizei Bielefeld, zu seiner polizeilichen Vernehmung.

Der Tatvorwurf lautete: Schwarzfahren!

Der 54-Jährigen wurde beschuldigt im Jahre 2017 auf der Zugfahrt von Hannover nach Braunschweig das Fahrtgeld von 17,50EUR nicht bezahlt zu haben. Aufgrund langwieriger Ermittlungen zum Aufenthaltsort des Beschuldigten erfolgte erst jetzt die polizeiliche Vernehmung zum Tatvorwurf.

Als die Bundespolizisten die Personaldaten des vorgeladenen 54-Jährigen überprüften, stellte sich heraus, dass der Mann von der Staatsanwaltschaft Essen mit Haftbefehl seit dem 20.02.2019 ebenfalls wegen Erschleichen von Leistungen in 2 Fällen gesucht wurde.

Das Amtsgericht Dorsten hatte den Gesuchten zu 600EUR oder 60 Tage Ersatzfreiheitsstrafe rechtskräftig verurteilt.

Darüber hinaus hatte die Staatsanwaltschaft Verden wegen Trunkenheit im Straßenverkehr und ebenfalls wegen Erschleichen von Leistungen reges Aufenthaltsinteresse an dem 54-Jährigen.

Da der überraschte Gesuchte den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, klickten noch während der polizeilichen Vernehmung die Handschellen.

Die Bundespolizei verbrachte im Anschluss an die polizeiliche Vernehmung den Verhafteten zum Haftantritt in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt.

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