08.03.2019 – 02:43, Polizei Münster, Münster, OT Centrum (ots)
Am Donnerstagabend, den 07.03.2019, gegen 23.00 Uhr, bemerkte eine Streifenbesatzung des PP Münster eine 49-jährige Fahrzeugführerin aus Greven, die mit ihrem PKW den Straßenzug Voßgasse/An der Apostelkirche/Bergstraße aus Richtung Hörsterstr. kommend in Rtg. Neutor befuhr. Dabei überschritt die 49-jährige die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit deutlich. Nachdem sie am Neutor auf die Steinfurter Straße in Fahrtrg. stadtauswärts abgebogen war, übeschritt sie erneut die dort zulässige Höchstgeschwindigkeit. Erst nachdem sie auf den Abzweig zur Grevener Straße gefahren war, zuvor lenkte sie ihr Fahrzeug in Schlangenlinien, gelang es der Streifenbesatzung zum Fahrzeug der 49-jährigen aufzuschließen und ihr Anhaltesignale zu geben. Dieser Anhalteaufforderung leistete die 49-jährige allerdings erst nach ca. 300m Folge. Da die einschreitenden Beamten aufgrund der Fahrweise der 49-jährigen und ihres Verhaltens bei der sich anschließenden Kontrolle den Verdacht hatten, sie könne unter dem Einfluss alkoholischer Getränke stehen, wurde ihr die Durchführung eines Atemalkoholvortests angeboten. Dieser freiwillig durchgeführte Vortest ergab einen Wert von 0,64 Promille. Daraufhin wurde die 49-jährige einer Polizeidienststelle zugeführt, wo ihr vom diensthabenden Bereitschaftsarzt eine Blutprobe entnommen wurde. Ihr Führerschein wurde beschlagnahmt. Das Führen fahrerlaubnispflichtiger Kraftfahrzeuge wurde ihr bis auf weiteres untersagt. Sie erwartet nun ein Strafverfahren.
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