Pressebericht vom 12.03.2019


12.03.2019, PP München
Pressebericht vom 12.03.2019
352. Polizeieinsatz in Asylbewerberunterkunft – Freimann 353. Bewaffneter Raubüberfall in Apotheke – Lehel 354. Lkw-Fahrer wird bei Ladetätigkeit eingequetscht und schwer verletzt – Ludwigsvorstadt 355. Einbruch in Wertstoffhof – Kirchheim 356. Zeugenaufruf im Zusammenhang mit der Drittortauseinandersetzung beim Fußballspiel FC Bayern München gegen VfL Wolfsburg 357. 5. Rauschgifttoter 358. Betrugsdelikte im Phänomenbereich „Mandate Fraud“ bzw. „Supplier Account Takeover Fraud“
352. Polizeieinsatz in Asylbewerberunterkunft – Freimann Am Montag, 11.03.2019, gegen 10:00 Uhr, wurden Polizeibeamte der Polizeiinspektion 47 (Milbertshofen) zu einer Unterkunft in München-Freimann gerufen. Dort sollte ein Ehepaar afrikanischer Herkunft verlegt werden, da ihr Zimmer durch einen technischen Defekt nicht mehr bewohnbar war. Weil in der Unterkunft keine leer stehenden Räumlichkeiten mehr zur Verfügung standen, wurde dem Ehepaar durch einen Beauftragten der Regierung von Oberbayern ein Zimmer in einer Unterkunft in Ingolstadt organisiert. Sie zeigten sich damit jedoch nicht einverstanden und wurden gegenüber den eingesetzten Polizeibeamten zunehmend aggressiv. Auch nach längerem Zureden konnte die Situation nicht kommunikativ gelöst werden. Beim Versuch, das Ehepaar aus der Unterkunft zu verweisen, wehrten sich die Betroffenen. Hierbei verletzten sie zwei Polizeibeamte durch Bisse leicht. Durch den Tumult solidarisierten sich plötzlich etwa 50 Personen aus der Unterkunft, bedrängten die Polizeibeamten und blockierten den Ausgang. Nur durch eine starke Polizeipräsenz konnte die Situation wieder unter Kontrolle gebracht werden. Hierbei kam es zu keinen weiteren Straftaten. Da die Frau angab, schwanger zu sein, wurde sie vorsorglich zur Untersuchung in ein Krankenhaus gebracht. Dabei wurden keine Verletzungen festgestellt. Das Ehepaar wurde nach der durchgeführten Sachbearbeitung mit einem Shuttle-Service zur neuen Aufnahmeeinrichtung in Ingolstadt gebracht. Den Mann und die Frau erwartet nun eine Anzeige wegen Körperverletzung und Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte.
353. Bewaffneter Raubüberfall in Apotheke – Lehel Am Montag, 11.03.2019, gegen 17:30 Uhr, betrat ein unmaskierter Mann eine Apotheke im Lehel und löste die Türglocke aus. Daraufhin begab sich eine Angestellte aus dem hinteren Bereich in den Verkaufsraum. Der Unbekannte bedrohte die 30-Jährige mit einer Faustfeuerwaffe und verlangte die Herausgabe von Geld. Diese öffnete die Kasse, worauf der Unbekannte selbst hinter den Tresen ging und das Geld aus Kasse nahm. Mit seiner Beute flüchtete er zu Fuß in Richtung Prinzregentenstraße. Die 30-Jährige blieb unverletzt. Eine sofort eingeleitete Fahndung verlief ergebnislos. Der Täter wird wie folgt beschrieben: Männlich, ca. 20-27 Jahre alt, ca. 175 cm groß, normale Statur, rundes Gesicht, braune Augen, dunkle Haare, südlicher Typ, Drei-Tage-Bart, sprach gebrochen Deutsch; er trug eine oliv-graue, abgesteppte Winterjacke mit Kapuze; bewaffnet mit einer FaustfeuerwaffeZeugenaufruf: Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 21, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
354. Lkw-Fahrer wird bei Ladetätigkeit eingequetscht und schwer verletzt – Ludwigsvorstadt Am Montag, 11.03.2019, gegen 09:00 Uhr, fuhr ein 28-Jähriger mit seinem Lkw in das Areal der Großmarkthalle, um dort abzuladen. Er fuhr mit seinem Sattelzug rückwärts zur Laderampe. Der 25-jährige Beifahrer fungierte dabei als Einweiser hinter dem Zug. Dazu stellte er sich genau hinter die linke hintere Ecke des Aufliegers, so dass der Lkw-Fahrer ihn im Rückspiegel nicht sehen konnte. Während der Lkw rückwärts fuhr, drehten die Reifen aufgrund der winterlichen Straßenverhältnisse durch. Als diese wieder ausreichend Traktion aufbauen konnten, setzte der gesamte Zug ruckartig zurück. Der Lkw-Fahrer konnte seinen Sattelzug nicht mehr rechtzeitig anhalten und fuhr gegen die Laderampe, wobei der Beifahrer zwischen Auflieger und Rampe eingeklemmt wurde. Bei dem Unfall wurde der 25-jährige Beifahrer schwer verletzt und kam mit dem Rettungsdienst zur stationären Behandlung in ein Krankenhaus.
355. Einbruch in Wertstoffhof – Kirchheim Am Montag, 11.03.2019, in der Zeit von 02:00 Uhr bis 03:30 Uhr, gelangten drei bislang unbekannte Täter nach Übersteigen eines Zaunes auf das Gelände eines Wertstoffhofes am Aschheimer Weg. Nach Aufhebeln eines Fensters zu einem Büro, stiegen zwei der Täter ein und entfernten den in der Wand verbauten Tresor. Nach etwa einer Stunde wurde der Hundert Kilo schwere Tresor von den unbekannten Tätern im Gesamten herausgehoben und entwendet. Die drei unbekannten Täter flüchteten im Anschluss auf dem Betretungsweg unerkannt in unbekannte Richtung. Zeugenaufruf: Wem sind im angegebenen Tatzeitraum verdächtige Personen oder Fahrzeuge im Aschheimer Weg (Kirchheim) oder in deren näheren Umgebung aufgefallen?Personen, die sachdienliche Hinweise geben können, werden gebeten, sich mit dem Polizeipräsidium München, Kommissariat 52, Tel. 089/2910-0, oder jeder anderen Polizeidienststelle in Verbindung zu setzen.
356. Zeugenaufruf im Zusammenhang mit der Drittortauseinandersetzung beim Fußballspiel FC Bayern München gegen VfL Wolfsburg -siehe Pressebericht vom 10.03.2019, Ziffer 340Wie bereits berichtet, kam es vor dem Bundesligaspiel zwischen dem FC Bayern München und dem VfL Wolfsburg am Samstag, 09.03.2019, gegen 13:00 Uhr, zu einer sogenannten Drittortauseinandersetzung zwischen Fans der beiden genannten Vereine. Ungefähr 60 Personen (jeweils ca. 30 Personen auf jeder Seite) schlugen auf offener Straße aufeinander ein. Daraufhin musste mindestens eine Person in einem Krankenhaus behandelt werden. Bezüglich dieser Vorfälle wird beim Kommissariat 23 (Koordinierungsgruppe Fußball) ein Ermittlungsverfahren wegen Landsfriedensbruch geführt. Im Umfeld konnten mittlerweile 21 Personen ermittelt werden, die im Verdacht stehen, Teilnehmer dieser Auseinandersetzung gewesen zu sein. Ein konkreter Tatverdacht liegt jedoch gegen keine dieser Personen vor. Dies ist erst nach Auswertung des umfangreichen Videomaterials möglich. Das Geschehen wurde von vielen umherstehenden Privatpersonen aufgenommen und in den Sozialen Medien verbreitet. Eine vernünftige Auswertung des Videos ist nur anhand der Originalaufnahmen möglich. Aus diesem Grund bittet das Fachkommissariat 23 darum, dass Personen, die im Besitz der Originalaufnahmen sind, diese auf folgendem Portal zur Verfügung zu stellen:
Uploadportal: https://medienupload-portal01.polizei.bayern.de
357. 5. Rauschgifttoter Am Sonntag, 10.02.2019, gegen 05:40 Uhr, teilte ein Zeuge der Einsatzzentrale der Münchner Polizei mit, dass auf dem Gehweg eines Innenhofes eines Anwesens in Sendling eine leblose Person liege. Der hinzugerufen Notarzt konnte nur noch den Tod dieser Person feststellen.Der 26-jährige Verstorbene war als Drogenkonsument bereits bekannt. Die Gesamtumstände deuten darauf hin, dass der Drogenkonsum ursächlich für den Tod des 26-Jährigen war. Er ist somit der 5. Rauschgifttote im Zuständigkeitsbereich des Polizeipräsidiums München im Jahr 2019.Vergleichszeitraum: 2018: 6. Rauschgifttote
358. Betrugsdelikte im Phänomenbereich „Mandate Fraud“ bzw. „Supplier Account Takeover Fraud“ Im Zeitraum beginnend mit dem Jahreswechsel 2018/2019 haben verschiedene Geschädigte Vorfälle angezeigt, in denen ihr Unternehmen durch Betrugshandlungen geschädigt wurden. Die eigentlichen Tatzeiten lagen zum Teil schon bis zu einem halben Jahr zurück, trotzdem kann aktuell eine Häufung des nachgenannten Phänomens seitens des Kommissariats 122 (Cybercrime) festgestellt werden.Die Tathandlung - nämlich das Wechseln einer bestehenden Kontoverbindung zu einer anderen Kontoverbindung im Zusammenhang mit der Überweisung eines größeren Geldbetrages - ist schon seit 2014 bekannt. Hierzu gab es bereits durch das Bayerische Landesamt für Verfassungsschutz eine entsprechende Warnmeldung, die nochmals im Jahr 2016 durch die LKÄ Baden-Württemberg und Niedersachsen sowie eines Verhaltensflyers einer Bank International ausgesprochen wurden. Im englischsprachigen Raum wird in diesen Fällen vom "Mandate Fraud" bzw. "Supplier Account Takeover Fraud" gesprochen.Art der Täterhandlung:Bei hier aufgeführter Betrugshandlung handelt es sich um eine Variante des sogenannten „Social Engineering“, welche fast ausschließlich Unternehmen betrifft und größtenteils zu hohen finanziellen Schädigungen führt.Durch die Täter werden 1) zunächst die Zugangsdaten zu einem Mail-Account eines Unternehmens ausgespäht, so dass es den Tätern möglich ist, deren E-Mail-Verkehr mitzulesen. 2) Wenn aus der Kommunikation ersichtlich ist, dass eine Transaktion ansteht, wird anschließend unter Verwendung ähnlich klingender Mail-Domains bzw. E-Mail-Adressen Kontakt zum jeweiligen Zahlungspflichtigen aufgenommen3) und dann die Kontoverbindung für die Zahlungsempfänge geändert.Der Zugriff auf die betroffenen Postfächer gelingt den Tätern meist durch die vorherige Übersendung von Phishing-Mails, durch welche die Nutzer ihre Zugangsdaten für die Accounts preisgeben.Als Grund für die Änderungen der Kontoverbindungen werden durch die Täter oftmals jährlich stattfindende Prüfungen durch die Finanzbehörden, Buchhaltungsprüfungen oder Steuerregularien vorgespiegelt, die einen Empfang von Geldern auf den bisher verwandten Firmenkonten unmöglich machen.Üblicherweise kommunizieren die Täter während der Betrugshandlung mit beiden beteiligten Firmen, so dass zunächst auf keiner der Seiten Verdacht entsteht. Erfahrungsgemäß wird die Kommunikation auch nach erfolgter Überweisung aufrechterhalten, so dass den Tätern ausreichend Zeit bleibt, die Gelder weiter zu transferieren, um eine Rückholung durch die Banken der Geschädigten unmöglich zu machen.Bisher geführte Ermittlungen zeigen auch, dass Nachrichten, welche tatsächlich von einer der beteiligten Firmen stammen (z.B. Details der Warenlieferungen), durch die Täter weitergeleitet wurden, um keinen Verdacht zu erregen.Seitens der Fachdienststelle wird angeregt insbesondere über institutionalisierte Kontakte, wie etwa Industrie- und Handelskammer, Warnmeldungen und Verhaltenshinweise zu steuern:- Sensibilisieren Sie ihre Mitarbeiter gegenüber dieser Betrugsmasche- Überprüfen Sie E-Mails mit Rechnungen sorgfältig auf den richtigen Absender und die korrekte Schreibweise der E-Mail-Domain- Halten Sie Ihre Software stets auf dem neuesten Stand (beispielsweise durch ein Patchmanagementsystem)- Weisen Sie prophylaktisch in Ihrer geschäftlichen E-Mail-Signatur darauf hin, dass Sie Ihren Kunden eine Änderung der Bankverbindung niemals via E-Mail mitteilen werden- Wenn möglich, nutzen Sie digitale Signaturen- Bereiten Sie sich trotz Ihrer Sicherheitsmaßnahmen auf den Schadensfall vor. Teil Ihres Notfallplanes sollte die sofortige Einbeziehung Ihrer Hausbank und der Zentralen Ansprechstelle Cybercrime (ZAC) sein- Prüfen Sie bei verdächtigen E-Mails die vorliegenden Informationen über einen zweiten Kommunikationskanal. Nutzen Sie statt E-Mail hierzu z.B. das TelefonDie hier genannten Verhaltenshinweise wurden zwar bereits 2016 gesteuert, haben aber an Aktualität nichts eingebüßt.