BPOL NRW: Wegen Hausverbot – 31-Jähriger will Mitarbeiter Flasche vor den Kopf schlagen – Bundespolizei ermittelt gegen „alten Bekannten“

BPOL NRW: Wegen Hausverbot - 31-Jähriger will Mitarbeiter Flasche vor den Kopf schlagen - Bundespolizei ermittelt gegen "alten Bekannten"
13.03.2019 – 14:39, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Dortmund (ots)

Weil gegen ihn ein Hausverbot in einem Burgerrestaurant am Dortmunder Hauptbahnhof bestand, sollte ein 31-Jährige die Geschäftsräume verlassen. Dieser weigerte sich und soll später versucht haben, einem Mitarbeiter eine Flasche vor den Kopf zu schlagen.

Gegen 00:30 Uhr wurden Einsatzkräfte auf Grund einer Körperverletzung zu einem Schnellrestaurant am Dortmunder Hauptbahnhof gerufen. Vor Ort stellten die Bundespolizisten einen "alten Bekannten" fest.

Der 31-jähriger Dortmunder, welcher der Bundespolizei durch zahlreiche Einsätze (121 Einträge im System) bereits hinreichend bekannt ist, soll das Geschäft trotz Hausverbot betreten haben.

Nachdem ein Mitarbeiter ihn aufforderte das Geschäft zu verlassen, kam es zuerst zu einer verbalen Auseinandersetzung, in dessen Verlauf der 31-Jährige versucht haben soll, eine Wodkaflasche gegen den Kopf des 49-jährigen Mitarbeiters zu schlagen.

Dies konnte durch Zeugen verhindert werden, welche den Angreifer zu Boden ringten und die Bundespolizei informierten. Diese nahm den Dortmunder in Gewahrsam.

Gegen den polizeibekannten Dortmunder wurde ein Strafverfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingeleitet.

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