13.03.2019 – 10:53, Polizeipräsidium Südhessen, Kelsterbach/Raunheim (ots)
Eine Streife der Polizeistation Kelsterbach war am Dienstag (12.03.) gegen 12.30 Uhr auf der Bundesstraße 43 mit eingeschaltetem Blaulicht und Martinshorn nach Raunheim zu einem versuchten Wohnungseinbruch unterwegs.
Dort hatte eine Anwohnerin eines Mehrfamilienhauses in der Ringstraße beobachtet, dass zwei Kriminelle gerade versuchten, die Wohnungstür eines Nachbarn aufzuhebeln.
Als sich die Beamten mit dem Streifenwagen von hinten näherten, blieb eine Autofahrerin auf dem linken Fahrstreifen der zweispurigen B 43 und machte anschließend keinerlei Anstalten, die Polizei passieren zu lassen. Die Streife wich auf die rechte Spur aus und beobachtete während des Überholvorgangs, dass ihnen die Insassin im Fond hierbei den ausgestreckten Mittelfinger zeigte.
Aufgrund des eiligen Einsatzes, stoppten die Polizisten die Wagenlenkerin zunächst nicht und fuhren weiter zum Tatort. Wie es aber der Zufall wollte, fuhr den Beamten das besagte Auto mit der 32 Jahre alte Wagenlenkerin und ihrer 38-jährigen Beifahrein gegen 17.00 Uhr in Kelsterbach erneut über den Weg. Die Frauen räumten den ausgestreckten Mittelfinger zwar ein, behaupteten aber, die beleidigende Geste habe einem anderen Verkehrsteilnehmer gegolten. Die Polizei erstattete Strafanzeige wegen Beleidigung.
Die beiden Wohnungseinbrecher in Raunheim flüchteten, nachdem sie auf frischer Tat ertappt wurden, unverrichteter Dinge ohne Beute. Eine Fahndung nach ihnen verlief bislang ergebnislos. Die Tatverdächtigen sind 21-30 Jahre alt. Die weibliche Täterin trug eine schwarze Lederjacke mit silbernen Applikationen und hat lange, schwarze Haare. Ihr männlicher Begleiter trug einen schwarzen Pulli und eine schwarze Hose.
Hinweise bitte an die Kriminalpolizei in Rüsselsheim (Kommissariat 21/22) unter der Rufnummer 06142/6960.
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