13.03.2019 – 09:54, Polizeiinspektion Stade, Stade (ots)
Sicherheitsgurte, Kinderrückhaltesysteme , Schutzhelme und Schutzkleidung sind im Straßenverkehr unverzichtbare Sicherungsmittel, um die Verletzungsfolgen bei einem Verkehrsunfall maßgeblich zu reduzieren. Entscheidend ist dabei, ob ein Beteiligter bei einem Verkehrsunfall von den Sicherheitssystemen Gebrauch gemacht hat.
Untersuchungen der Bundesanstalt für Straßenwesen haben ergeben, dass Sicherheitsgurte durchschnittlich zu 98 Prozent angelegt werden. Wissenschaftliche Untersuchungen beweisen jedoch, dass der Verzicht auf das Anlegen eines Sicherheitsgurtes das Risiko, bei einem Verkehrsunfall getötet oder schwer verletzt zu werden, deutlich erhöht.
Bei der Benutzung von Kraftfahrzeugen der Grundsatz gilt, dass nur so viele Personen befördert werden dürfen, wie Sitzplätze vorhanden sind und Kinderrückhaltesysteme dem aktuellen Stand der Technik entsprechen müssen (Prüfzeichen: ECE-R-44-03 oder -04).
Es wird davon ausgegangen, dass ein Viertel der Kinder in PKWs in einem Alter von über sechs Jahren nicht altersgerecht gesichert sind. Ungesicherte Kinder sind gegenüber gesicherten Kindern bei einem Verkehrsunfall einem siebenmal höheren Risiko ausgesetzt, schwere bis tödliche Verletzungen zu erleiden.
25 Beamte waren dazu am gestrigen Dienstag den ganzen Tag über unterwegs und haben Autofahrerinnen, Autofahrer und Insassen an diversen Kontrollorten im Landkreis überprüft.
58 Fahrzeugführer bzw. Mitfahrer sind dabei aufgefallen, in 41 Fällen wurden Gurte nicht oder nicht vorschriftsmäßig angelegt, in 14 Fällen waren Kinder nicht richtig gesichert und in 3 Fällen wurden Mobiltelefone während der Fahrt benutzt.
Die Betroffenen mussten ein Verwarnungs- oder Bußgeld entrichten und wurden von den Polizistinnen und Polizisten entsprechend aufgeklärt.
Die Kontrollen der Polizei zur Verbesserung der Verkehrssicherheit und damit verbundenen Senkung der Unfallzahlen mit verletzten oder sogar getöteten Verkehrsteilnehmern werden fortgesetzt.
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