Tipps des Polizeipräsidiums Niederbayern – Sicher in die neue Fahrradsaison
14.03.2019, PP Niederbayern
Tipps des Polizeipräsidiums Niederbayern – Sicher in die neue Fahrradsaison
NIEDERBAYERN. Mit Blick auf den kommenden Frühling und der damit beginnenden Fahrradsaison sollte Ihr fahrbarer Untersatz vor allem eines sein – verkehrssicher.
"left">Auch wenn der Frühling noch etwas auf sich warten lässt, werden Fahrräder und Pedelecs bald wieder vermehrt auf den niederbayerischen Straßen unterwegs sein. Das Polizeipräsidium Niederbayern möchte zu Beginn der neuen Fahrradsaison den Radlern, aber auch den Kraftfahrern, einige Tipps und Verhaltensregeln geben, um insbesondere schwerwiegende Unfälle zu vermeiden. Alleine im vergangenen Jahr ereigneten sich niederbayernweit 1.229 Unfälle mit Beteiligung von Fahrradfahrern. Sechs Fahrradfahrer sind bei Verkehrsunfällen im Jahr 2018 in Niederbayern ums Leben gekommen (2017: 4) und 1.151 bei Unfällen verletzt (2017: 1.004) worden. Mitte Juni vergangenen Jahres kam es im Gemeindebereich Bischofsmais, Landkreis Regen, zu einem schweren Verkehrsunfall, bei dem der Fahrer eines E-Bikes auf einer abschüssigen Straße stürzte und sich tödliche Verletzungen zuzog – der Mann war ohne Helm unterwegs. Häufig werden Fahrradfahrer und Pedelec-Faher von Kraftfahrern übersehen. Stichwort: „Toter Winkel“ bei Lkw`s. Lkw-Fahrer können beispielsweise bei Abbiegevorgängen in gleicher Richtung fahrende Radfahrer schlecht sehen, wodurch es zu gefährlichen Situationen oder gar schweren Unfällen kommen kann. Auch die häufig von den Kraftfahrern falsch eingeschätzte Geschwindigkeit der Zweiradfahrer kann fatale Folgen haben. Leider stellen wir aber immer wieder fest, dass sich die „Radler“ selbst nicht an die Regeln der Straßenverkehrsordnung halten. Radfahrer können durch ihr eigenes Verhalten durchaus entscheidend zur eigenen Sicherheit beitragen. Erst am vergangenen Montag (11.03.2019) ereignete sich in Straubing in der Inneren Passauer Straße ein Verkehrsunfall zwischen einem Pkw und einer Fahrradfahrerin. Eine 24-jährige Frau fuhr mit dem Rad auf der linken Fahrbahnseite, sozusagen als „Geisterradlerin“ entgegen der Fahrtrichtung stadtauswärts. Als der Autofahrer in die Kreuzung einfuhr, kam es zum Zusammenstoß. Die Radfahrerin wurde verletzt in eine Klinik eingeliefert. Ebenfalls am Montag, 11.03.2019 ereignete sich in Neustadt a. d. Donau, Landkreis Kelheim, ein Verkehrsunfall zwischen einem Rollerfahrer und einem 35-jährigen Pedelec-Fahrer. Beim Versuch eine Straße zu überqueren kollidierte letzterer mit einem vorfahrtsberechtigen Rollerfahrer – beide wurden leicht verletzt, der Pedelec-Fahrer war stark alkoholisiert. Eine Blutentnahme und eine Strafanzeige wegen Straßenverkehrsgefährdung war die Folge.Zur Ihrer Sicherheit rät Ihnen die niederbayerische Polizei folgendes:
Wir empfehlen Tragen Sie stets einen Helm und sichtbare Kleidung Achten Sie darauf, dass Ihr Fahrrad verkehrssicher ist (Licht, Bremsen, usw.) Fahren Sie vorausschauend und vor allem berechenbar für andere – geben Sie Handzeichen beim Abbiegen! Suchen Sie Blickkontakt zu anderen Verkehrsteilnehmern und verlassen Sie sich nicht auf Ihr Gehör! Fahren Sie defensiv und verzichten Sie ggf. auf Ihr Vorfahrtsrecht! Halten Sie genügend Abstand zum rechten Fahrbahnrand und zu parkenden Autos! Nutzen Sie zu Ihrer Sicherheit vorhandene Radwege – Beschilderte Radwege müssen benutzt werden! Achten Sie auf Radwegen auf abbiegende Autofahrer – Sie könnten als „Radler“ u. U. übersehen werden! „Geisterradler“ leben gefährlich – Autofahrer rechnen häufig nicht mit Radfahrern aus der falschen Richtung! Fahren Sie nicht im alkoholisierten Zustand mit dem Fahrrad – für Fahrradfahrer gilt nach der aktuellen Rechtsprechung ab 1,6 Promille die absolute Fahruntüchtigkeit. Wer als Radler alkoholisiert in einen Unfall verwickelt wird, hat ggf. schon ab 0,3 Promille mit strafrechtlichen Konsequenzen zu rechnen!
Weitere Informationen zum Thema „Radfahrer“ finden Sie:
Checkliste "Das sichere Fahrrad" (.pdf ) Toter Winkel (.pdf )
Begriffserläuterung: Elektrofahrräder können die Bezeichnung Pedelec (Pedel Electric Cycle), S-Pedelec oder E-Bike tragen. Entscheidendes Merkmal ist dabei der zusätzliche Elektromotor. Je nach Art der Motorunterstützung werden in Deutschland Fahrräder mit Tretunterstützung (Pedelec, S-Pedelec) und Fahrräder mit tretunabhängigem Zusatzantrieb (E-Bike) unterschieden. Fahrräder mit Tretunterstützung werden nach Leistung und Geschwindigkeit in Pedelec und S-Pedelec unterteilt. Pedelecs sind Fahrräder mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h und Motorunterstützung bis 250 Watt. Sie werden rechtlich als Fahrräder eingestuft. Es ist keine Fahrerlaubnis oder Versicherungsschutz erforderlich. Es besteht keine Helmpflicht.Dagegen werden schnelle Pedelec (S-Pedelec) mit Tretunterstützung bis 45 km/h und Motorunterstützung bis zu 500 Watt als Kleinkrafträder behandelt. Sie dürfen nur mit gültiger Fahrerlaubnis bzw. Mofa-Prüfbescheinigung, einem geeigneten Helm und KFZ-Versicherungsschutz gefahren werden. Den S-Pedelecs ist die Nutzung der Radverkehrsinfrastruktur in der Regel nicht gestattet. In Deutschland werden überwiegend Pedelec mit Tretunterstützung bis zu 25 km/h Höchstgeschwindigkeit und Motorunterstützung bis 250 Watt gefahren. Medienkontakt: Polizeipräsidium Niederbayern, Pressesprecher Günther Tomaschko, KHK, Tel. 09421/868-1014Veröffentlicht: 14.03.2019, 10.30 Uhr
Videodatei Sicher unterwegs mit dem Fahrrad ( .wmv )