15.03.2019 – 11:39, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Düsseldorf (ots)
Bei den grenzpolizeilichen Einreisekontrollen verschiedener Flüge wurden gestern durch die Bundespolizei mehrere Personen festgestellt, die zur Festnahme ausgeschrieben waren. Aufgrund diverser Delikte wurden die Betroffenen insgesamt zu einer Geldstrafe von 1.235,25 Euro verurteilt, die sie alle bei der Bundespolizei beglichen.
Bei der Einreisekontrolle aus Athen wurde ein 35-Jähriger festgenommen, da er von der Staatsanwaltschaft Bielefeld wegen unerlaubten Erwerb von Betäubungsmitteln bereits im Mai 2016 zu 25 Tagen Freiheitsstrafe verurteilt wurde. Der aus Griechenland kommende Mann konnte die Geldstrafe in Höhe von 481,75 Euro aufbringen und somit seine Weiterreise fortsetzen. Des Weiteren wurde ein 26-Jähriger bei seiner Einreise aus England festgestellt, weil die Staatsanwaltschaft Duisburg den Mann zur Festnahme aufgrund Erschleichen von Leistungen ausgeschrieben hatte. Der rumänische Staatsangehörige konnte die Freiheitsstrafe von 20 Tagen umgehen, indem er die Geldstrafe in Höhe von 278,50 Euro bezahlte.
Bei der Einreisekontrolle aus der Türkei wurde eine 55-Jährige festgestellt, die von der Staatsanwaltschaft Düsseldorf wegen unerlaubten Aufenthalts verurteilt wurde. Ihr mitreisender Ehemann konnte die Freiheitsstrafe nicht abwenden, jedoch wurde die Geldstrafe in Höhe von 475,- Euro durch einen Freund bei der Bundespolizei beglichen. Das Ehepaar konnte seiner Weiterreise somit fortsetzen.
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