17.03.2019 – 01:01, Polizeipräsidium Neubrandenburg, Waren/Müritz (ots)
Mehrere Aufrufer wählten am Samstagabend in Waren den Notruf der Polizei und teilten mit, dass sie geblendet wurden. Allerdings war es kein anderes Fahrzeug, welches ihnen die Sicht nahm, sondern ein Laser. Mehrere Hinweisgeber und die Geschädigten konnten auf einen Mehrparteienblock und eine konkrete Wohnung verweisen. Der Inhaber der Wohnung wurde direkt durch die eingesetzten Polizeibeamten aufgesucht und befragt. Im Ergebnis hat ein 31-jähiger Gast aus dieser Wohnung die Fahrer durch die Frontscheibe anvisiert. Den genutzten Laserpointer stellten die Beamten umgehend sicher. Zudem erstatteten sie eine Anzeige gegen den jungen Mann, denn dieser gefährliche Eingriff in den Straßenverkehr ist eine Straftat, die mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe bestraft werden kann. Und das aus gutem Grund! Ungeachtet der Unfallgefahr kann dieses Blenden bei den Betroffenen zu einer kurzzeitigen Beeinträchtigung des Sehvermögens, aber auch zu bleibenden Schäden an Sinnes- und Nervenzellen der Netzhaut bis zum schlimmsten Fall, der Blindheit, führen. Sollten Fahrzeugführer einmal Betroffene einer Blendung durch Laserpointer sein, empfiehlt die Polizei sofort den Kopf abzuwenden und notfalls die Augen zu schließen. Im Auftrag PHK Andreas Scholz Polizeiführer vom Dienst Einsatzleitstelle Neubrandenburg
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