18.03.2019 – 14:45, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Dortmund - Essen - Bad Oeynhausen (ots)
Hätten alle Personen die geforderten Geldstrafen gezahlt, hätte die Bundespolizei heute (18. März) - 8828,74 - Euro bei der Gerichtskasse einzahlen müssen. Da jedoch einige der per Haftbefehl gesuchten Personen die geforderten Geldstrafen nicht zahlen konnten, wurden sie durch Einsatzkräfte der Bundespolizei in die JVA eingeliefert. Bei einer 30-jährigen Bulgarin wurde der Haftbefehl, aus humanitären Gründen, gegen Auflagen außer Kraft gesetzt.
Die erste Person nahmen Einsatzkräfte der Bundespolizei am Samstagmorgen (16. März) gegen 07:00 Uhr im Essener Hauptbahnhof fest. Der 34-jährige polnische Staatsangehörige wurde dort durch Einsatzkräfte überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass gegen den Mann ein Haftbefehl des Bochumer Amtsgerichts vorlag. Diese hatte ihn wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis und unerlaubten Entfernen vom Unfallort zu einer Geldstrafe von 2475 Euro verurteilt. Weil er den Betrag nicht zahlen konnte, wurde er später in die Essener JVA eingeliefert. Bei seiner Durchsuchung wurden dann noch Amphetamine sichergestellt, was ihm ein Strafverfahren wegen unerlaubten Drogenbesitzes einbrachte.
Gegen 09:45 Uhr (16. März) kontrollierten Bundespolizisten einen 21-jährigen Mann aus Litauen, beim Versuch aus London kommend,, am Dortmunder Flughafen einzureisen. Bei der grenzpolizeilichen Kontrolle stellte sich heraus, dass er vom Amtsgericht Bad Iburg wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 951,02 Euro verurteilt worden war. Weil auch er den geforderten Geldbetrag nicht aufbringen konnte, lieferten Bundespolizisten ihn in die Dortmunder JVA ein.
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Ausreisekontrolle eines Fluges nach Kiew (Ukraine) überprüften Bundespolizisten Samstagmittag (16. März) einen 43-jährigen Litauer. Wie sich herausstellte wurde der Mann mit einem Vollstreckungshaftbefehl des Amtsgerichts in Biberach an der Riß gesucht. Dieses hatte ihn wegen Trunkenheit im Verkehr zu einer Geldstrafe von 1800 Euro verurteilt. Da er den geforderten Betrag nicht zahlen konnte, wurde er später in die Dortmunder JVA eingeliefert.
Im Dortmunder Hauptbahnhof überprüften Bundespolizisten am frühen Sonntagmorgen (17. März, 01:00 Uhr) einen 56-jährigen Kosovaren. Dabei stellte sich heraus, dass der in Goslar gemeldete Mann mit einem Haftbefehl des Amtsgerichts Goslar gesucht wurde. Dieses hatten den Mann wegen fahrlässigen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe von 517 Euro verurteilt. Weil er den Betrag nicht zahlen konnte, wurde der mit 1,7 Promille alkoholisierte Kosovare in die Dortmunder JVA eingeliefert.
Gegen 09:20 Uhr (17. März) kontrollierten Bundespolizisten eine 30-jährige Rumänin, die mit einem Flug aus Bukarest kommend, am Dortmunder Flughafen einreisen wollte. Dabei stellte sich heraus, dass gegen die Frau, die mit ihrem 2-jährigen Sohn einreisen wollte, ein Haftbefehl des Amtsgerichts in Osnabrück vorlag. Dieses hatte sie zu einer Geldstrafe von 1000 Euro verurteilt. Den Betrag konnte die 30-Jährige nicht zahlen. Sie erklärte jedoch, dass sie mit ihrem Sohn eine dringende Untersuchung in einer Spezialklinik in Bad Oeynhausen wahrnehmen müsste. Nachdem die Angaben überprüft wurden, wurde der Haftbefehl durch die Staatsanwaltschaft in Osnabrück unter Auflagen außer Kraft gesetzt. Anschließend wurde der Frau die Einreise gestattet.
Rückfragen bitte an:
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Volker Stall
Telefon: 0231 562247-132
Mobil: +49 (0)173 7150710
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW
Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund
www.bundespolizei.de
Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.