21.03.2019 – 09:20, Polizei Mettmann, Mettmann (ots)
Im Rahmen einer allgemeinen Verkehrskontrolle hat die Kreispolizei am Mittwochabend (20. März 2019) einen 5er-BMW aus dem Verkehr gezogen. Das Fahrzeug war technisch derart modifiziert, dass es nicht mehr verkehrssicher war.
Gegen 12 Uhr fiel Spezialisten des Mettmanner Verkehrsdienstes ein BMW-Kombi der 5er-Reihe auf, der in Heiligenhaus über die Höseler Straße in Richtung Innenstadt fuhr. Schon auf den ersten Blick stellten die Beamten fest, dass das Fahrzeug augenscheinlich deutlich tiefergelegt wurde. Die Beamten stoppten den Wagen und begannen mit der Kontrolle des 26-jährigen Fahrers sowie des BMW.
Dabei wurde schnell deutlich, dass das Fahrzeug durch den Einbau von speziellen Fahrwerksfedern deutlich tiefer gelegt worden war. Außerdem waren Sonderleichtmetallräder mit Distanzscheiben verbaut. Für diese Kombination konnte der Fahrzeugführer zwar eine Änderungsabnahme der örtlichen Prüforganisation nachweisen, jedoch stellten die Beamten aufgrund von Schleifspuren an der Kotflügelinnenkante fest, dass die nötige Freigängigkeit der Räder der Vorderachse nicht gegeben sein konnte. Das bedeutete, dass der Fahrer nicht mehr in der Lage war, die Räder beim Lenken voll einzuschlagen, was je nach Verkehrssituation zu erheblichen Unfallfolgen hätte führen können.
Aufgrund des Verdachts, wegen dieses Umstands könne die Betriebserlaubnis des BMW erloschen sein, führten sie das Fahrzeug einem Gutachter einer örtlichen Prüforganisation vor. Dabei wurden nicht nur die Mängel an der Vorderachse durch das zu tief liegende Auto bestätigt, sondern auch noch weitere Mängel entdeckt: so waren unter anderem der Katalysator und Rußpartikelfilter ausgebaut und durch ein Rohr in der Abgasführung ersetzt worden. Daraufhin wurde die Außerbetriebsetzung des Fahrzeugs über die Straßenverkehrsbehörde Mettmann veranlasst.
Die Konsequenzen für den uneinsichtigen Fahrzeughalter aus Heiligenhaus: Auf ihn wartet nun ein Punkt in Flensburg sowie ein Bußgeld. Zudem wird die Führerscheinstelle des Kreises Mettmann nun die Eignung 26-Jährigen prüfen, Kraftfahrzeuge im Straßenverkehr zu führen.
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