Vellmar (Lkr. Kassel): Polizeirevier Nord führt Tempo-Kontrollen an Schule mit ernüchterndem Ergebnis durch: Jeder Dritte war zu schnell

POL-KS: Vellmar (Lkr. Kassel): Polizeirevier Nord führt Tempo-Kontrollen an Schule mit ernüchterndem Ergebnis durch: Jeder Dritte war zu schnell
22.03.2019 – 14:58, Polizeipräsidium Nordhessen - Kassel, Kassel (ots)

Ein ernüchterndes Ergebnis berichten Beamte des Polizeireviers Nord von Tempo-Kontrollen, die sie am Mittwochnachmittag im Bereich des Festplatzes in Vellmar, unterhalb der dortigen Schule, auf der Brüder-Grimm-Straße durchführten. Von den in rund eineinhalb Stunden gemessenen 150 Fahrzeugen fuhren 50 Fahrer zu schnell. Aufgrund der Vielzahl der Geschwindigkeitsüberschreitungen zogen die Polizisten letztlich nur die Fahrer aus dem Verkehr, die abzüglich der Toleranz von 3 km/h noch mindestens 11 Stundenkilometer zu schnell fuhren und somit im Bereich eines Verwarngeldes von 25 Euro oder mehr lagen. Das waren in dieser kurzen Zeit immerhin noch 20 Verkehrsteilnehmer.

Die Kontrollen führten die Beamten des Reviers Nord in der Zeit von 13:00 bis 14:30 Uhr am Mittwoch durch. In dem Bereich, in dem aufgrund der Schule ein Tempolimit von 30 km/h herrscht und wo an Schultagen eine Vielzahl von Schülern unterwegs sind, setzten die Polizisten ein Laserhandmessgerät ein. Zur Feststellung der Identität der Fahrer winkten sie zu schnell Fahrende anschließende unmittelbar in die Kontrollstelle auf dem Parkplatz am Festplatz und konnten die "Temposünder" so direkt mit ihrem Verstoß konfrontieren. 18 der angehaltenen Fahrer bewegten sich mit ihren Geschwindigkeitsüberschreitungen im Bereich zwischen 41 und 49 km/h. 13 von ihnen erwartet nun ein Verwarngeld von 25 Euro und fünf eines von 35 Euro. Der Fahrer eines VW mit Kasseler Kennzeichen und der Fahrer eines Hyundais mit Hofgeismarer Zulassung, die beide mit 51 km/h gemessen wurden, müssen nun mit einem Bußgeld in Höhe von 80 Euro sowie einem Punkt in "Flensburg" rechnen. Einzig positive Bilanz des Tages war, dass die Beamten keine drastischen Verstöße feststellten, die ein Fahrverbot zur Folge gehabt hätten.

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