BPOL NRW: Verbotszonen an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr – Bundespolizei zieht erste positive Bilanz

BPOL NRW: Verbotszonen an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim an der Ruhr - Bundespolizei zieht erste positive Bilanz
24.03.2019 – 13:21, Bundespolizeidirektion Sankt Augustin, Dortmund, Gelsenkirchen, Essen, Mülheim/Ruhr (ots)

Nachdem die Bundespolizei bereits im vergangenen Jahr 2018 an den Hauptbahnhöfen in Dortmund, Köln und Düsseldorf so genannte Verbotszonen eingerichtet hatte, erließ sie in den vergangenen Tagen vom 22. - 24. März erneut ein Verbot zum Mitführen von Schusswaffen, Schreckschusswaffen, Hieb- Stoß- und Stichwaffen sowie Messer aller Art.

In den vergangenen zwei Tagen hat die Bundespolizei jeweils von 18.00 Uhr bis 06.00 Uhr verstärkt Personen in den Hauptbahnhöfen Dortmund, Gelsenkirchen, Essen und Mülheim/Ruhr kontrolliert. Grund hierfür war die Einrichtung von so genannten Verbotszonen. Mit starken Einsatzkräften war die Bundespolizei in den vier Ruhrgebietsstädten im Einsatz, um die Einhaltung der Verbote zu überwachen.

Allein im vergangenen Jahr hatte die für die genannten Städte zuständige Bundespolizeiinspektion Dortmund in ihrem Zuständigkeitsbereich weit über 200 Sachverhalte registriert, bei denen Waffen im herkömmlichen Sinne, vor allem aber Messer mitgeführt wurden. Mit diesen konsequenten Maßnahmen hat die Bundespolizei erneut deutliche Zeichen gesetzt. "Feiern ja, aber ohne Waffen und Messer".

Insgesamt haben Bundespolizisten im Verbotszeitraum der erlassenen Allgemeinverfügung -513- Personen überprüft. Dabei wurden -5- Messer und -1- Elektroschocker sichergestellt.

Im weiteren Verlaufe der Einsatzmaßnahmen wurden folgende Delikte zur Anzeige gebracht bzw. Sachverhalte aktenkundig:

   -11- Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz 
   -1- unerlaubter Aufenthalt 
   -8- Ingewahrsamnahmen 
   -26- Platzverweise 

Wegen des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wurde ein 21-jähriger deutscher Staatsangehöriger angezeigt. Er störte die polizeilichen Maßnahmen, indem er entsprechende Parolen rief.

Nach Ende der Einsatzmaßnahmen am heutigen Morgen (24. März) zeigt sich die Bundespolizei mit dem Verlauf der Kontrollen zufrieden. Das Ergebnis weißt darauf hin, dass sich die Reisenden an die Verbotsverfügung gehalten haben.

Ein positives Feedback erhielten die Einsatzkräfte der Bundespolizei zudem von vielen Bürgern, die oftmals Bundespolizisten ansprachen und ihnen dankten.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Bundespolizeiinspektion Dortmund
Achim Berkenkötter

Telefon: 0231 562247 131
E-Mail: presse.do@polizei.bund.de
Twitter: https://twitter.com/BPOL_NRW

Untere Brinkstraße 81-89
44141 Dortmund

www.bundespolizei.de

Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bundespolizei.de oder
unter oben genannter Kontaktadresse.