25.03.2019 – 15:06, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Breitenau (ots)
Im Rahmen der grenzpolizeilichen Fahndung am 24. März 2019 hatten die Einsatzkräfte der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel eine erneute Feststellung von jemenitischen Staatsangehörigen getroffen.
Die Beamten kontrollierten in den Nachtstunden die Insassen eines grenzüberschreitenden Reisebusses. Die Überprüfungen der Personen fanden auf der Bundesautobahn 17, Parkplatz "Am Heidenholz", statt.
Die fünf jemenitischen Staatsangehörigen (48 bis 1 Jahr) führten analog der letzten Fälle zwar ihren Pass mit, aber in den Reisedokumenten befand sich kein Sichtvermerk, in Form eines Visums, für die Bundesrepublik Deutschland. Die Personen durften nicht mit dem Reisebus weiterreisen.
Die Erwachsenen stellten für sich und ihre mitreisenden Kinder ein Asylbegehren im Bundesgebiet. Im Anschluss erfolgte die Weiterleitung zum Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Die derzeitigen Feststellungen von Jemeniten auf dem Paneuropäischen Verkehrskorridor IV sind Gegenstand der Ermittlungen.
Bereits sechs Stunden später sichteten die Beamten auf der Bundesautobahn 17 einen Kleinbus mit albanischer Zulassung und führten den Bus nebst Insassen zur grenzpolizeilichen Kontrolle zu.
Die Überprüfungen der Personen fanden ebenfalls auf dem Rastplatz "Am Heidenholz" statt. Der Fahrer (39 Jahre), albanischer Staatsangehöriger, konnten sich gegenüber den Beamten legitimieren. Im Fahrzeug befanden sich noch weitere sieben Insassen, albanische Staatsangehörige (25 bis 46 Jahre), als Mitreisende.
Im Rahmen der polizeilichen Maßnahmen stellte sich heraus, dass die Männer und Frauen aus Albanien die Einreisevoraussetzungen nach dem Schengener Grenzkodex nicht erfüllten. Den sieben Beschuldigten aus Albanien wurde die Einreise in das Bundesgebiet untersagt.
Die Bundespolizei strebt aufenthaltsbeendende Maßnahmen gegen die Geschleusten an.
Die Beamten leiteten gegen den Fahrer ein Strafverfahren wegen des Verdachts des Einschleusens von Ausländern ein.
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