Stand: 27.03.2019, 09:00 Uhr
Am 21. März 2019 informierte die Pressestelle der Polizeidirektion Leipzig unter der Überschrift 01E;Drei Mal Brandstiftung – eine Person verletzt“ über Brände aus den frühen Morgenstunden, welche offenbar mutwillig an der Eisenbahnstraße (Leipzig-Volkmarsdorf) gelegt worden waren.
Mit dem Bekanntwerden der Brände veranlasste das Führungs- und Lagezentrum zu Zwecken der Tatortbereichsfahndung umgehend eine Präsenzerhöhung im Umfeld der Brandorte. Im Zuge dieser verstärkten Streifentätigkeit sprachen Beamte des Polizeireviers Leipzig-Zentrum gegen 04:00 Uhr zwei Personen an, welche sich neben parkenden Fahrzeugen aufhielten. Daraufhin ergriffen jene die Flucht, konnten nach kurzer Nacheile jedoch gestellt und kontrolliert werden. Es handelte sich um ein Pärchen (w 23, m 32), bei welchem neben betäubungsmittelverdächtigen Substanzen (wohl Crystal), einem Einhandmesser und einer Schreckschusswaffe auch ein zunächst wenig bedeutsamer Schlüssel aufgefunden wurde. Anhand einer zugehörigen Beschriftung/Abkürzung konnte jener nachfolgend allerdings dem Mehrfamilienhaus Eisenbahnstraße 118 zugeordnet werden, in welchem das nächtliche Brandgeschehen vom 21. März 2019 seinen Auftakt nahm.
Aufgrund des hieraus resultierenden Anfangsverdachts der schweren Brandstiftung wurden beide Personen durch Kriminalbeamte des Fachkommissariats vernommen. Im Ergebnis der durchgeführten Vernehmungen und der dort durch die Beschuldigten erfolgten Einlassungen bestand gegen beide der dringende Tatverdacht, nicht nur den Brand am 21. März 2019 in der Eisenbahnstraße 118 sondern auch bereits zuvor in den Morgenstunden des 22. Februar 2019 in einem bewohnten Mehrfamilienhaus an der Ludwigstraße, in einem leer stehenden Gebäude an der Mierendorffstraße und an Fahrzeugen in der Theodor-Neubauer-Straße Feuer gelegt zu haben. Während es bei den Brandstiftungen an den Häusern aufgrund der schnellen Löscharbeiten beim Versuch blieb, breitete sich damals am letzten Brandort das Feuer schnell auf insgesamt elf Kfz aus und führte allein hier zu einem Sachschaden von über 100.000 Euro (vgl. hierzu die Medieninformation der Polizeidirektion Leipzig vom 22. Februar 2019). Beide Beschuldigte wurden vorläufig festgenommen.
Die Staatsanwaltschaft Leipzig beantragte am 22. März 2019 wegen des dringenden Tatverdachts der versuchten schweren Brandstiftung, der versuchten Brandstiftung in zwei Fällen sowie der Brandstiftung in elf tateinheitlichen Fällen gegen die 23-Jährige und den 32-Jährigen jeweils einen Haftbefehl, welche der Ermittlungsrichter am Amtsgericht Leipzig am gleichen Tag antragsgemäß erließ und in Vollzug setzte. Seither befinden sich beide Leipziger in Untersuchungshaft.
Worauf sich die Motivation der Tatverdächtigen konkret stützte, ist Gegenstand der weiteren Ermittlungen. Soweit bestehen aber keine Anhaltspunkte für eine politische Prägung von Tat und/oder Person.
Neben der Freude über den raschen Fahndungs- und Ermittlungserfolg trägt das Ergebnis hoffentlich dazu bei, das subjektive Sicherheitsgefühl vieler Einwohner des Leipziger Ostens zu stärken. Gerade sie sahen sich in den letzten Wochen vermehrt Bränden unterschiedlicher Größenordnung und Auswirkung ausgesetzt.
Brandstiftungen stellen nicht nur Verbrechenstatbestände dar und sind mit Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bewährt, sondern gehen für Geschädigte, Helfer sowie Rettungskräfte mit erheblichen Gefährdungsmomenten einher. Ferner bedingen sie oftmals Langzeitfolgen hinsichtlich der Nutzbarkeit betroffener Objekte. Polizeidirektion Leipzig und Staatsanwaltschaft Leipzig wissen um die physischen, materiellen und psychischen Belastungen rund um die Tat. Es wird daher auch künftig darauf hingewirkt, Brandstifter schnell zu ermitteln und ihrem Tun nachhaltig das Handwerk zu legen.
Doch auch Immobilienbesitzer und Mieter sind angehalten, die Gefahr eines Brandes und der potentiellen Brandlast aktiv zu minimieren. Dies beginnt beim Verschluss von Haus- und Kellertüren, betrifft in Hausfluren und an Briefkastenanlagen lagerndes Altpapier, umfasst aber auch in Kellern umherliegenden Unrat oder im Treppenhaus aufgestellte Schuhschränke, Regale und Kommoden. Insbesondere die Hausflurmöblierung und im Treppenhaus abgestellte Fahrräder, Kinderwagen oder Spielzeuge behindern Fluchtwege und können im Falle eines Brandes und starker Rauchentwicklung zu unüberwindlichen Hindernissen werden. (OStA Schulz/Loepki)