Angestellte eines Geldinstitutes verhindern Geldübergabe an Betrüger


29.03.2019, PP Oberpfalz
Angestellte eines Geldinstitutes verhindern Geldübergabe an Betrüger
LKR. REGENSBURG. Eine Seniorin aus dem Landkreis erhielt einen Anruf einer mutmaßlichen Angehörigen, die um finanzielle Unterstützung bat. Im Glauben einer Verwandten beistehen zu müssen, machte sich die betagte Dame auf den Weg zu Ihrer Bank um das geforderte Geld abzuheben. Hier machte man die Seniorin auf die Betrugsmasche aufmerksam, wodurch ein erheblicher finanzieller Schaden verhindert wurde.

Es begann am Donnerstagmittag, 28.03.2019 so, wie das Vorgehen beim sogenannten Enkeltrickbetrug bekannt ist. Eine weibliche Stimme meldete sich bei einer Seniorin im Landkreis Regensburg. Es entwickelte sich ein vertrautes Gespräch in dem die Angerufene dazu bewegt werden konnte, Geld von ihrer Bank zu holen um dieses der mutmaßlichen Verwandten für einen Wohnungskauf zu Verfügung zu stellen.Was die Seniorin zu diesem Zeitpunkt nicht erkannte, sie war das Opfer von Kriminellen, die mit dieser Masche regelmäßig versuchen an die Ersparnisse, gerade von lebensälteren Menschen zu kommen.Das fehlende Wissen der Frau bemerkten allerdings die umsichtigen Mitarbeiter des Geldinstitutes der Frau, als diese einen fünfstelligen Bargeldbetrag abheben wollte. Mit dem Hinweis auf die Betrugsmasche verhinderten die Bankangestellten einen hohen finanziellen Verlust für die Seniorin.Die polizeilichen Ermittlungen zu dem versuchten Betrug übernahm unmittelbar nach der Mitteilung an die Polizei die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg.Dieser Fall zeigt eindrucksvoll, wie wichtig es ist, dass gerade Lebensältere von ihren Angehörigen über die aktuellen Betrugsmaschen am Telefon informiert werden. Darüber hinaus wird aber auch erkennbar, dass es im Kampf gegen Kriminelle, die sich am mühsam Ersparten von Senioren bereichern wollen, eine breite Front gibt.Gerade das aufmerksame und umsichtige Verhalten von Angestellten von Geldinstituten hat schon in vielen Fällen dazu geführt, dass finanzielle Schäden verhindert werden konnten.Medienkontakt: PP Oberpfalz, Pressestelle, PHK Brück, Tel. 0941/506-1013Veröffentlicht: 29.03.2019, 15:15 Uhr