30.03.2019 – 08:00, Kreispolizeibehörde Unna, Unna (ots)
Am Freitagabend (29.03.2019), um 18:45 Uhr, befuhr ein 35 jähriger Mann aus Unna die Straße Kessebürener Landwehr rückwärts mit seinem grauen VW Golf. Nach wenigen Metern kam er nach links von der Fahrbahn ab und fuhr in den Graben. Hierdurch wurde der VW erheblich beschädigt. Flurschaden entstand ebenfalls. Der Mann setzte seine Fahrt dennoch rückwärtsfahrend fort und konnte kurz darauf von einem aufmerksamen Anwohner durch Ansprechen an der Weiterfahrt gehindert werden. Die hinzugerufene Polizeibesatzung stellte bei dem Fahrzeugführer Hinweise fest, die auf eine Drogenbeeinflussung hindeuten. Ihm wurde eine Blutprobe entnommen. Weitere Ermittlungen ergaben, dass der Mann über keine gültige Fahrerlaubnis verfügte. Durch den Verkehrsunfall entstand ein Schaden von einigen tausend Euro. Ein Strafverfahren wurde eingeleitet. /Tu.
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