01.04.2019 – 13:07, Bundespolizeiinspektion Berggießhübel, Bad Gottleuba (ots)
Am Sonntagmorgen (31.01.2019) nahmen die Beamten der Bundespolizeiinspektion Berggießhübel einen 45-jährigen Georgier fest, welcher bereits in der Vergangenheit mehrfach polizeilich in Erscheinung getreten ist. Die Bundespolizisten kontrollierten den 45-Jährigen zuvor auf der A17 in einem grenzüberschreitenden Linienbus. Dabei stellte sich heraus, dass der georgische Staatsangehörige in Deutschland, bereits unter sechs verschiedenen Aliaspersonalien, polizeilich in Erscheinung getreten ist. Bei seiner Durchsuchung fanden die Einsatzkräfte der Bundespolizei zudem einen gefälschten ukrainischen Führerschein auf, der auf eine seiner bisher genutzten Aliaspersonalien ausgestellt war. Unter diesen Aliaspersonalien lag zudem ein Haftbefehl, wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis, gegen den 45-Jährigen vor. Da der 45-Jährige die noch offene Geldstrafe nicht bezahlte, steht ihm jetzt eine 80-tägige Ersatzfreiheitsstrafe im Gefängnis bevor. Zudem wurde gegen ihn ein Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts auf Verstoß gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet, da er die erforderlichen Einreisevoraussetzungen für Deutschland nicht erfüllte.
Für 75 Tage musste noch am selben Vormittag ein 28-jähriger Bulgare in Haft. Ihn kontrollierten die Bundespolizeien gegen 09:30 Uhr auf der A17. Die Überprüfung seiner Personalien ergab zwei Ausschreibungen zur Festnahme durch die Staatsanwaltschaft Schweinfurt, jeweils wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis. Die Gesamtgeldstrafe von 3.905,50 Euro konnte der 28-Jährige nicht begleichen und wurde zur Verbüßung der Ersatzfreiheitsstrafe in die Justizvollzugsanstalt Dresden eingeliefert.
Gegen 12:50 Uhr überprüften die Beamten auf der A17 einen rumänischen Staatsangehörigen. Die Überprüfung des 22-Jährigen ergab eine Ausschreibung der Person zur Festnahme aufgrund eines Untersuchungshaftbefehls wegen bandenmäßigen Betruges. Der 22-Jährige wurde nach der Haftrichtervorführung beim Amtsgericht Dresden in die Justizvollzugsanstalt Dresden überstellt.
In der Ortslage Schmilka stellte sich am Sonntagmittag bei der Kontrolle eines bulgarischen Staatsangehörigen heraus, dass dieser wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Die noch offene Geldstrafe (300,- Euro) konnte der 32-Jährige vor Ort bezahlen und anschließend seine Reise fortsetzen.
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