12.04.2019 – 07:53, Bundespolizeidirektion München, Flughafen München (ots)
Die Osterferien sind schon greifbar - und damit die erste große Urlaubszeit im Freistaat. Der Münchner Flughafen rechnet hier wieder mit einem sehr hohen Passagieraufkommen. Die Bundespolizei am Moos-Airport gibt Tipps, damit die Reise nicht schon am Flughafen endet und möglichst sicher und entspannt verläuft.
Überprüfen Sie rechtzeitig vor Reiseantritt die Gültigkeit Ihrer Reisedokumente und die aktuellen Einreisebestimmungen des Ziellandes. Verlassen Sie sich nicht auf Erfahrungen aus zurückliegenden Jahren oder Erzählungen von Nachbarn, Kollegen und Bekannten. Auch Infos von vermeintlichen Experten in den sozialen Netzwerken sollten Sie mit Vorsicht genießen. So erkennen zum Beispiel die Vereinigten Staaten von Amerika ausschließlich den deutschen biometrischen Reisepass ab einem bestimmten Ausstellungsdatum und mit einer bestimmten Mindestgültigkeit an - unabhängig davon, ob es sich bei den Inhabern um Erwachsene oder Kinder handelt.
Grundsätzlich gilt weltweit: Jede Person benötigt ein eigenes Reisedokument. Die Art der Papiere richtet sich nach dem Reiseziel. Ob Reisepass, Kinderausweis oder Personalausweis benötigt werden, erfahren Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des Ziellandes. In bestimmten Notfällen und unter bestimmten Voraussetzungen kann die Bundespolizei vor Ort am Flughafen gegen eine kleine Gebühr einen Reiseausweis als Passersatz ausstellen. Unerlässlich dafür aber ist, dass Sie den Beamten ihre Identität zweifelsfrei nachweisen können. Dieses Dokument wird jedoch nicht in allen Ländern anerkannt.
Sollten Ihre minderjährigen Kinder mit Verwandten oder Freunden reisen, denken Sie daran, dass alle Erziehungsberechtigten der Reise nachweisbar zugestimmt haben müssen. Das gilt auch, wenn nur einer von zwei Erziehungsberechtigten bei der Reise dabei ist. Am Einfachsten ist es, eine schriftliche Einverständniserklärung mitzuführen, die alle Erziehungsberechtigten unterschrieben haben. Darauf sollten Name, Vornamen und Geburtsdatum des minderjährigen Kindes angegeben werden; außerdem Reisezweck und -ziel, Begleitpersonen, Dauer der Reise sowie Namen und Erreichbarkeit aller Erziehungsberechtigten. Zum Wohl der Kleinen und zum Schutz vor Kindesentziehungen und -entführungen werden Bundespolizisten genauer hinschauen und dies im Einzelfall überprüfen. Im Verdachtsfall werden die Beamten die Ausreise solange untersagen, bis Klarheit über die Beziehung zwischen Kind und Begleiter herrscht.
Große Menschenansammlungen an Flughäfen und Bahnhöfen sind beliebtes Ziel von Dieben. Lassen Sie daher Ihr Gepäck niemals unbeaufsichtigt, auch nicht für kurze Augenblicke. Machen Sie es für Taschendiebe unmöglich, an Ihr Geld und Ihre sonstigen Wertsachen zu kommen. Tragen Sie Geldbörsen und Wertsachen in verschlossenen Innentaschen, in einem Brustbeutel oder einer Gürtelinnentasche dicht am Körper.
Aus Sicherheitsgründen achtet die Bundespolizei sowohl an Flughäfen als auch an Bahnhöfen auf sogenannte herrenlose Gegenstände und überprüft diese. Im Einzelfall kann dies den Flug- oder Bahnbetrieb beeinträchtigen, sogar zu Flugversäumnissen führen. Auch deshalb sollten Sie Ihr Gepäck immer im Blick behalten. Melden Sie verdächtige Personen oder Wahrnehmungen der Polizei oder dem Flughafenpersonal.
Zudem sollten Sie aufgrund des gerade in dieser Zeit erhöhten Passagieraufkommens und damit möglicherweise einhergehender längerer Wartezeiten in den Terminals genügend Zeit einplanen und frühzeitig am Flughafen sein.
Um das Reisen noch einfacher und schneller zu gestalten, bietet die Bundespolizei Ihnen mittlerweile 63 teilautomatisierte Grenzkontrollgates. Diese sind im Terminal 1 an der Einreise B2/C2 und an der Ausreise C auf Ebene 05, im Terminal 2 an der Zentralen Ausreise und an den beiden Einreisekontrollstellen auf Ebene 05 sowie im Satellitengebäude an den Ein- und Ausreisekontrollstellen installiert. Grundsätzlich profitieren bereits seit mehreren Jahren volljährige Bürgerinnen und Bürger der EU, der EWR-Staaten und der Schweiz, die im Besitz eines elektronischen Reisepasses (ePass) sind, an diesen EasyPASS-Gates von einer beschleunigten Kontrolle und einer damit verbundenen Verringerung der Wartezeiten. Deutsche Staatsangehörige können auch den neuen deutschen Personalausweis im Scheckkartenformat nutzen. Seit Mitte letzten Jahres kommen auch minderjährige Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die das zwölfte Lebensjahr vollendet haben, probeweise in den Genuss dieses beschleunigten Prozesses. Zudem können Staatsangehörige ausgewählter Nicht-EU-Staaten in einem Probebetrieb die EasyPASS-Gates in den Ausreisekontrollstellen im Terminal 2 und im Satelliten nutzen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.easypass.de.
Natürlich können Sie sich auch bei der Bundespolizei direkt informieren. Der Servicepoint der Bundespolizei am Flughafen München ist unter der Telefonnummer 089/973079888 oder auch per E-Mail (muc.sp@polizei.bund.de) rund um die Uhr zu erreichen. Für eine persönliche Beratung ist der Servicepoint der Bundespolizei täglich von 06:30 Uhr bis 21:00 Uhr besetzt. Sie finden ihn im Terminal 2, Abflugebene, nördlich der Sicherheitskontrolle.
Rückfragen bitte an:
Christian Köglmeier
Bundespolizei Flughafen München
Nordallee 2 - 85356 München-Flughafen
Telefon: 089/97307-9020
E-Mail: bpol.muc.stsoea@polizei.bund.de
Die Bundespolizei am Flughafen München ist mit ihren gut 1.200
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern die zweitgrößte
Flughafendienststelle der Bundespolizei in Deutschland. Ihre
polizeilichen Aufgaben umfassen insbesondere den grenzpolizeilichen
Schutz des Bundesgebietes und die Bekämpfung der
grenzüberschreitenden Kriminalität, die Gefahrenabwehr im Bereich der
Bahnanlagen des Bundes und die Sicherheit der Bahnreisenden, sowie
Luftsicherheitsaufgaben zum Schutz vor Angriffen auf die Sicherheit
des zivilen Luftverkehrs. Weitere Informationen erhalten Sie unter
www.bundespolizei.de oder unter oben genannter Kontaktadresse.
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