Odenwaldkreis: Polizei kontrolliert Fahrzeugverkehr/Nur ein Motorradfahrer zu schnell unterwegs

POL-DA: Odenwaldkreis: Polizei kontrolliert Fahrzeugverkehr/Nur ein Motorradfahrer zu schnell unterwegs
12.04.2019 – 13:11, Polizeipräsidium Südhessen, Odenwaldkreis (ots)

Am Donnerstag (11.04.) kontrollierten Beamte der Verkehrsinspektion des Polizeipräsidiums Südhessen, unterstützt von Kollegen der hessischen der Bereitschaftspolizei, in der Zeit von 14.00 bis 19.00 Uhr den Straßenverkehr auf Odenwälder Straßen. Die Ordnungshüter waren hierzu auf der Bundesstraße 45 bei Höchst, in Erbach und außerdem auf der Bundesstraße 47 in Richtung Amorbach präsent.

Bei Geschwindigkeitsmessungen zwischen Groß-Umstadt und Höchst überschritten 71 Fahrer die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h. 52 davon befanden sich im Bereich von Verwarnungsgeldverfahren, weil sie bis zu 20 Stundenkilometer zu viel auf dem Tacho hatten. 19 Fahrzeugführer müssen dagegen nun mit einem Bußgeld von mindestens 70 Euro und einem Punkt in Flensburg rechnen, weil sie mehr als 20 "Sachen" zu schnell fuhren. Der unrühmliche Spitzenreiter erreichte 99 km/h. Lediglich ein Motorradfahrer überschritt die zulässige Höchstgeschwindigkeit, lag dabei allerdings noch im Verwarnungsgeldbereich.

Für einen 55-jährigen Rollerfahrer aus Nackenheim war die Fahrt an der Kontrollstelle zu Ende. Bei seinem benutzten Fahrzeug handelte es sich um einen Kleinkraftroller, für dessen Führen er im Besitz eines Führerscheins der Klasse M hätte sein müssen. Er war aber nur im Besitz einer Prüfbescheinigung für Mofas. Gegen ihn wird Strafanzeige wegen Fahren ohne Fahrerlaubnis erstattet. Weiterhin wurde die Weiterfahrt untersagt und der Roller an Ort und Stelle stillgelegt, weil durch das Entfernen der Drosselung die Betriebserlaubnis für den Roller erloschen war.

Auch für einen 18-jährigen aus Erbach endete die Fahrt mit seinem Leichtkraftrad an Ort und Stelle. Er hatte den Bremshebel teilweise abgesägt und den Kettenschutz entfernt. Diese Veränderungen beeinträchtigen die Verkehrssicherheit des Fahrzeuges. Weiterhin waren unzulässige Blinker verbaut, der Neigungswinkel des Kennzeichens wurde unzulässig verändert und der Rückstrahler fehlte. Auf den Fahrer kommt nun ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt zu. Gegen den Fahrzeughalter wurde ebenfalls Anzeige erstattet. Er muss mit einem Bußgeld von 135 Euro rechnen.

Bei den Geschwindigkeitsmessungen auf der Bundesstraße 47 zwischen Erbach und Eulbach wurden lediglich sieben Überschreitungen festgestellt. Dabei überschritt eine 51 -jährige Wagenlenkerin aus dem Rhein-Neckar-Kreis die Geschwindigkeit um 23 km/h, was zu einem Bußgeld von 70 Euro und einem Punkt im Verkehrszentralregister führen dürfte.

An der Kontrollstelle auf der Bundestraße 45, zwischen Michelstadt und Erbach, wurden 13 Autos, drei motorisierte Zweiräder und ein Lastwagen kontrolliert. Sieben Fahrzeuglenker verstießen gegen die Anschnallpflicht und bei einem Fahrzeug erlosch die Betriebserlaubnis wegen unvorschriftsmäßiger Beleuchtung.

Auch an dieser Kontrollstelle endete die Fahrt für einen Fahrzeugführer. Dessen Pkw war mit einem unvorschriftsmäßigen Fahrwerk ausgestattet. Außerdem war die Auspuffanlage unzulässig manipuliert.

In diesem Fall drohen nun ein Bußgeld von 135 Euro und zudem ein Punkteeintrag in Flensburg.

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