STA-HH: Abschluss der Cold Case-Aufarbeitung:
Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
12.04.2019 – 10:36, Staatsanwaltschaft Hamburg, Hamburg (ots)
Abschluss der Cold Case-Aufarbeitung: Staatsanwaltschaft sieht keinen Anfangsverdacht
Die Staatsanwaltschaft Hamburg hat die im Oktober 2018 begonnene Aufarbeitung der Cold Case-Ermittlungen im Fall Frank S. ohne Einleitung strafrechtlicher Maßnahmen gegen Polizeibeamte und Justizangehörige abgeschlossen. Dabei wurden durch die Prüfung zwar die bereits festgestellten polizeilichen Ermittlungsfehler be-stätigt. Zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für eine damit einhergehende Straftat, namentlich eine Verfolgung Unschuldiger, eine Rechtsbeugung, eine Freiheitsberaubung oder eine uneidliche Falschaussage, ergaben sich nach gründlicher Auswertung aller Unterlagen jedoch nicht. Es ließen sich insbesondere keine verlässlichen Anzeichen dafür finden, dass der zuständige Polizeibeamte der Cold Case Unit (CCU) das Ermittlungsergebnis mit dem Ziel einer Verurteilung von Frank S. vorsätzlich manipuliert haben könnte. Keinerlei Hinweise bestanden auch für straf- oder disziplinarrechtlich relevante Verhaltensweisen der Staatsanwalt-schaft und der Gerichte.
Entsprechende Vorwürfe waren aufgekommen, nachdem das Landgericht Hamburg Frank S. in einem Indizienprozess wegen eines im Jahr 1980 begangenen versuchten Mordes an der damals 16-jährigen Rita G. unter deutlicher Kritik an der Ermittlungsarbeit der CCU freigesprochen hatte. Die anschließende Untersuchung der Staatsanwaltschaft betraf auch die Frage, welche Konsequenzen notwendig seien, um die fachliche Qualität von Cold Case-Verfahren zu verbessern. Zukünftig soll unter anderem noch mehr Wert auf die konzeptionelle und strategische Vorbereitung einzelner Ermittlungsschritte gelegt werden. Ein weiteres Ziel besteht darin, Videoaufnahmen von polizeilichen Vernehmungen stärker zu nutzen und die Ak-tentransparenz zu erhöhen.
Hamburg, 12.04.2019 Oberstaatsanwältin Nana Frombach Erste Staatsanwältin Liddy Oechtering
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