8. Pressemitteilung der KPI Weiden – EG Froschau – zum Verschwinden von Monika Frischholz


15.04.2019, PP Oberpfalz
8. Pressemitteilung der KPI Weiden - EG Froschau - zum Verschwinden von Monika Frischholz
Ermittlungen der Kriminalpolizei Weiden zum möglichen Tod von Monika Frischholz – Forensische Grabungen der Polizei werden fortgeführtFLOSSENBÜRG/LKR. NEUSTADT A.D. WALDNAAB. Nach den Grabungen der letzten Woche werden heute die Arbeiten durch die Polizei an einer nahegelegenen Stelle fortgeführt. Die Ermittler sehen dort einen weiteren möglichen Ablageort von Monika Frischholz. Die Kriminalpolizei Weiden wird wieder von anderen Polizeikräften bei ihren Grabungen unterstützt.

Heute setzt die Kriminalpolizeiinspektion Weiden die Suche nach dem Leichnam von Monika Frischholz fort. Die Ermittler der „EG Froschau“ graben dazu an einem weiteren potentiellen Ablageort ihrer Leiche. Seit etwa 09.00 Uhr sind sie an einem Waldrand südlich der kleinen Ortschaft Waldkirch bei Flossenbürg im Einsatz. Die Grabungsstelle liegt nur wenige Meter von der ersten Grabungsstelle entfernt.Die Kriminalbeamten der EG Froschau werden erneut von verschiedenen Polizeikräften unterstützt. So sind u.a. Kräfte des Fachkommissariats für Spurensicherung bei der Kriminalpolizeiinspektion Weiden i.d.OPf., der Tatortgruppe des Bundeskriminalamtes und einer technischen Einsatzeinheit der Bayerischen Bereitschaftspolizei aus Nürnberg vor Ort. Auch ein Bagger eines zivilen Unternehmens hilft wieder bei den Grabungen.Ob und inwieweit die forensischen Grabungen zu einer Auffindung von menschlichen Überresten oder Beweismitteln führen werden ist weiterhin vollkommen offen. Nähere Erläuterungen der Erkenntnisse, welche zur Grabung an diesem Ort geführt haben können, mit Blick auf das laufende Verfahren, nicht gegeben werden.Die vom Bayerischen Landeskriminalamt ausgesetzte Belohnung für Mitteilungen, die zur Aufklärung der Tat oder zur Ergreifung des Täters führen, in Höhe von 10.000 Euro(in Worten: zehntausend Euro)soll nach wie vor motivieren, Informationen an die Polizei weiter zu geben.Die Belohnung wird nur unter Ausschluss des Rechtsweges zuerkannt und verteilt. Sie ist ausschließlich für Privatpersonen und nicht für Beamte, zu deren Berufspflicht die Verfolgung strafbarer Handlungen gehört, bestimmt.Zeugen, die sich bis jetzt noch nicht bei der Polizei gemeldet haben, werden um sachdienliche Hinweise zur Aufklärung des Mordes unter der Rufnummer 0961/401-291 gebeten. Jeglicher noch so kleine Hinweis kann weiterhin für die Ermittler von großer Bedeutung sein.Medienkontakt: PP Oberpfalz, PHK Florian Beck, Tel.: 0941/506-1012Veröffentlicht am: 15.04.2019 10:17 Uhr