Bilanz der Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrenden

Bilanz der Schwerpunktmaßnahmen zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrenden
Polizeimeldung vom 15.04.2019
berlinweit
Nr. 0903
Erstmeldung Nr. 0729 vom 28.03.2019: Stadtweite Verkehrssicherheitsaktion zur Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Radfahrenden durch abbiegende Kraftfahrzeuge

Vom 1. bis zum 12. April 2019 hat die Polizei Berlin im Rahmen der Schwerpunktaktion im gesamten Stadtgebiet gezielte Maßnahmen zum Schutz von Radfahrenden an verkehrsreichen und unfallbelasteten Kreuzungen sowie Einmündungen durchgeführt. Das Hauptaugenmerk lag hier in der Verkehrssicherheitsarbeit auf Fehlverhaltensweisen von abbiegenden Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden. In der ersten Aktionswoche stand die Aufklärung der Verkehrsteilnehmenden im Fokus der polizeilichen Maßnahmen. Unter Einbeziehung der Verkehrssicherheitsberatenden aller Polizeiabschnitte wurden Informationsgespräche geführt, Flyer mit Verhaltenshinweisen verteilt und mit ausgelegten Planen, Sprühschablonen sowie durch die Verwendung eines Fahrschulbusses in anschaulicher Weise die Gefahren des so genannten „Toten Winkels“ aufgezeigt. Auch ein Unfallszenario wurde dargestellt und somit die besondere Gefahr für Fahrradfahrende demonstriert. Bei den insgesamt 159 Präventionseinsätzen wurden auch Fahrradcodierungen angeboten, die sehr gefragt waren. In der zweiten Woche folgten überwiegend an denselben Örtlichkeiten gezielte Verkehrskontrollen zur Ahndung der typischen Fehlverhaltensweisen in Kreuzungsbereichen. 2.662 Kraftfahrende wurden nach einem Fehlverhalten angehalten, daraus resultierten 1.845 Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen. Neben 298 Abbiegeverstößen und 165 Rotlichtmissachtungen wurden auch verbotene Handynutzung, Missachtung der Gurtpflicht, Nichtbetätigen des Blinkers und weitere Verstöße angezeigt. Vier Lastkraftwagen hatten bei den Kontrollen kein freies Sichtfeld, auch diese Verstöße wurden geahndet. Selbstverständlich wurden aber auch die Radfahrenden in ihrem Verhalten überwacht, u. a. wenn die Radfahrenden noch bei rotem Ampellicht in Kreuzungsbereiche einfuhren oder verkehrswidrig Gehwege nutzten. Die überwiegend als zivile Beobachtungsposten eingesetzten Polizisten fertigten insgesamt 1.102 Anzeigen (darunter 571 x Rotlicht und 319 x Gehwegfahren). Fazit: Insgesamt zeigen die konkreten Kontrollerfahrungen und die täglichen polizeilichen Beobachtungen die Notwendigkeit auf, hier auch künftig einen Überwachungsschwerpunkt zu setzen. An vielen Kontrollorten war die Feststellung erschreckend, wie sorglos und leichtfertig Radfahrende die Fahrbahn selbst unmittelbar vor abbiegenden Lkw queren – in Anbetracht der hohen Selbstgefährdung mehr als unverständlich. Die Polizei Berlin rät deshalb eindringlich, sich an Kreuzungen und Einmündungen besonders sensibel zu verhalten, möglichst Blickkontakt zu den Abbiegenden aufzunehmen, das stark eingeschränkte Sichtfeld bei Lkw zu berücksichtigen und im Zweifelsfall lieber auf den eigenen Vorrang zu verzichten. Kraftfahrzeugführende sollten bereits im Vorfeld des beabsichtigten Abbiegevorganges aufmerksam auf den parallelen Radfahrverkehr achten und im Moment des Abbiegens bremsbereit und sorgfältig Rückschau halten. Unfallfrei durch die Fahrradsaison! Getreu diesem Motto wird die Polizei Berlin im Zeitraum vom 1. April bis 12. April 2019 in einer Schwerpunktaktion ihr Hauptaugenmerk in der Verkehrssicherheitsarbeit auf Fehlverhaltensweisen von abbiegenden Kraftfahrzeugen gegenüber Radfahrenden richten. Viel zu häufig führt eine unaufmerksame und leichtsinnige Fahrweise insbesondere durch rechtsabbiegende Pkw und Lkw zu folgenschweren Verletzungen bei Radfahrenden. Derartige Vorrangmissachtungen können als typisches Fehlverhalten überall im Stadtgebiet umfangreich beobachtet werden. Allein im letzten Jahr wurden durch Abbiegeunfälle 1.553 Radfahrende verletzt und vier getötet. Im Frühjahr letzten Jahres wurden bei einer vergleichbaren Aktion insgesamt 2.505 Kraftfahrzeugführende nach Fehlverhalten beim Abbiegen angehalten und eindringlich zu den Gefahren ihrer Fahrweise aufgeklärt. In 1.913 Fällen waren die Verstöße so gravierend, dass Verkehrsordnungswidrigkeitenanzeigen gefertigt wurden. Die erste Aktionswoche wird im Zeichen der Aufklärung stehen und soll der Sensibilisierung von Verkehrsteilnehmenden hinsichtlich der Gefahren beim Abbiegen dienen. In der zweiten Woche finden gezielte Verkehrskontrollen zur Überwachung und Ahndung dieser Fehlverhaltensweisen statt. Die Präventions- und Überwachungsmaßnahmen werden überwiegend dort stattfinden, wo es in der Vergangenheit vermehrt zu Verkehrsunfällen mit Radfahrerbeteiligung gekommen ist bzw. dort, wo in der täglichen Verkehrsüberwachung auffällig viele dieser Verstöße festgestellt werden müssen. Ein sicheres Abbiegen setzt unter anderem ein rundum freies Sichtfeld voraus, sodass die Polizei Berlin vorwiegend bei Nutzfahrzeugen auf ablenkende Dekorationsartikel wie Wimpel, Bilder oder Gardinen vor den Spiegeln oder Fenstern achten wird. Die Polizei Berlin möchte mit der Verkehrssicherheitsaktion die Verkehrsteilnehmenden dazu bewegen, sich insbesondere beim Abbiegen verantwortungsbewusst und vorschriftsmäßig zu verhalten, um Verkehrsunfälle mit Radfahrenden zu verhindern, und so einen wesentlichen Beitrag für die Verkehrssicherheit zu leisten.