18.04.2019 – 13:03, Polizeiinspektion Wismar, Wismar (ots)
Im Rahmen der Kampagne "Fahren.Ankommen.LEBEN" kontrolliert die Polizei im April ganz besonders die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeiten. Überhöhte bzw. nicht angepasste Geschwindigkeit ist eine der Hauptunfallursachen insbesondere für folgenschwere Verkehrsunfälle.
Zusammenfassung der diesbezüglichen Messergebnisse vom 16. u. 17. April im LK NWM:
16. April 2019
Am frühen Morgen stellte das Polizeirevier Gadebusch 15 Kraftfahrer fest, die auf der B 208 (zw. Veelböken und Goddin) die erlaubte Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h überschritten. Die größte Tempoüberschreitung lag bei gemessenen 111 km/h.
In der Zeit von 05:30 - 13:30 Uhr maßen die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeireviers Metelsdorf auf der A 20 im Baustellenbereich bei erlaubten 60 km/h insgesamt 1681 Fahrzeuge und stellte 77 Verstöße (75 im Verwarngeld- (VG) u. Bußgeldbereich (BG)) fest.
Das Polizeihauptrevier Wismar registrierte bei entsprechenden Messungen in der Dr.-Unruh-Straße in Wismar in einer 30er-Zone 8 Verstöße (1 x BG und 7 x VG). Auf der Landstraße 102 nahe Wismar waren 15 Kraftfahrer bei erlaubten 60km/h zu schnell unterwegs (1 x BG und 14 x VG).
17. April 2019
Im Verlauf der ersten Tageshälfte maßen die Beamten des Autobahn- und Verkehrspolizeirevier Metelsdorf in der Ortslage Dorf Mecklenburg (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) insgesamt 769 Fahrzeugen und stellten dabei 37 Geschwindigkeitsverstöße im Verwarngeldbereich fest. Am Nachmittag desselben Tages kontrollierten die Beamten in einer 30er-Zone in Metelsdorf 258 Kfz. Hier leiteten sie 25 Ordnungswidrigkeitsverfahren (23 VG und 2 BG) ein. Einen Autofahrer, der mit 68 km/h gemessen wurde, erwartet zudem ein Fahrverbot.
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