23.04.2019 – 14:48, Polizeidirektion Flensburg, Husum/Viöl/Wanderup (ots)
Am Ostersonntag, gegen 14.00 Uhr, fiel der Videostreife des Polizeiautobahnrevieres, Fachdienst Husum, am Rande des Motorradgottesdienstes in Husum eine Gruppe von vier Sportkrädern auf, die von Husum in Richtung Viöl unterwegs war. Bei einer ersten Geschwindigkeitsmessung erreichte die Gruppe einen Wert von über 130 km/h. Noch auffälliger allerdings war die Fahrweise der vier Motorradfahrer, die sich durch ständiges erhebliches Beschleunigen und dem "Fahren auf dem Hinterrad" abzeichnete. Zwischen Viöl und Wanderup setzte sich die auffällige Fahrweise fort, die Kräder wurden mit über 160 Km/h gemessen, eines der Kräder fuhr bei dieser hohen Geschwindigkeit außerdem trotz vorhandenen Gegenverkehrs auf dem Hinterrad. Die Videostreife nahm diese Feststellung und die damit verbundene besondere Gefahr zum Anlass, die Fahrt sofort zu beenden - die Beamten überholten die Gruppe mit Einsatzfahrt und forderten zum Anhalten auf. Eines der Kräder hielt am Fahrbahnrand an, die anderen drei wendeten und flüchteten in Richtung Husum. Bei der Personalienfeststellung gab der 23-jährige Kradfahrer an, dass er die anderen drei Motorradfahrer erst beim "Mogo" kennengelernt habe und daher deren Namen nicht kennen würde. Nachdem die Beamten dem Fahrer die Gefahren solcher Fahrverhalten verdeutlichten und ihm ein Fahrverbot und ein Bußgeldverfahren in Aussicht stellten, wurden die Kennzeichen der anderen beteiligten Kräder anhand der Videoaufzeichnung festgestellt. Wie auch der angesprochene Kradfahrer befindet sich der Wohnort aller anderen Fahrzeughalter im Kreis Schleswig-Flensburg, so dass die Videostreife in diesen Bereich verlegte. Etwa 30 Minuten nach dem Vorfall/Anhalten fiel der Streife dieselbe Gruppe von Krädern auf. Die Beamten trafen bei der Kontrolle erneut den zuvor gestoppten Kradfahrer und zwei der geflüchteten Kräder/Kradfahrer an, die der 23-jährige angeblich nicht kennen würde. Auch von den beiden weiteren Betroffenen wurden die Personalien zur Einleitung eines Bußgeldverfahrens festgestellt. Hierbei staunten die Beamten nicht schlecht, als sie die Personalien eines 51-jährigen notierten und feststellten, dass es sich um den Vater des 23-jährigen handelte. Gegen alle beteiligten Kradfahrer wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das auch die Auferlegung eines Fahrverbotes vorsieht. Besonders dem anwesenden Vater gegenüber zeigten die Polizeibeamten deutlich auf, dass es ihnen an Verständnis für dessen Verhalten fehlt und man sich in diesem Zusammenhang eher eine fahrerzieherische Funktion eines Vaters gewünscht oder sogar erwartet hätte.
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